Baulinienplan-Änderung Artherstrasse, Walchwil
Gemeinde Walchwil
Baulinienplan-Änderung Artherstrasse (Kantonsstrasse 25),
Teilstrecke: GS 84, 89, 90 und 689
öffentliche Planauflage
Gemeinde Walchwil
Baulinienplan-Änderung Artherstrasse (Kantonsstrasse 25),
Teilstrecke: GS 84, 89, 90 und 689
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird die Baulinienplan-Änderung
vom 13. Juni bis 11. Juli 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Walchwil öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 13. Juni 2024
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat