Baulinienplan Stampfibach (aufheben), Zug
Öffentliche Auflage
Stadt Zug
Baulinienplan Stampfibach (aufheben)
Gebiet Unterfeld
Öffentliche Auflage
Stadt Zug
Baulinienplan Stampfibach (aufheben)
Gebiet Unterfeld
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der aufzuhebende Baulinienplan
vom 23. April bis 22. Mai 2026
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug sowie beim Baudepartement der Stadt Zug öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 23. April 2026
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Statthalter
