Kantonsstrasse 382, Knonauerstrasse, Unterführung A4-Oberwil, Cham
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Gemeinde Cham
Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse 382, Knonauerstrasse, Unterführung A4–Oberwil» inklusive Strassenplan und Baulinienplan (befristet), Lärmsanierung, Entwürfe der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung und der Verkehrsanordnung
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG und den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung, Art. 6, 7 und 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) in Verbindung mit § 54 des Gesetzes über die Gewässer vom 25. November 1999 (GewG; BGS 731.1) in Verbindung mit § 40 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 1. April 1979 (VRG; BGS 162.1), werden:
- das Strassenbauprojekt
vom 5. März bis 25. März 2026 - der Strassenplan und Baulinienplan (befristet)
vom 5. März bis 7. April 2026 - die Lärmsanierung
vom 5. März bis 25. März 2026 - der Entwurf «Gewässerschutzrechtliche Bewilligung»
vom 5. März bis 25. März 2026
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, sowie auf der Gemeindekanzlei Cham, Mandelhof, 6330 Cham, öffentlich aufgelegt. Dem Auflagedossier liegt zusätzlich der Entwurf der Verkehrsanordnung informationshalber bei.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 5. März 2026
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Statthalter
Öffentliche Planauflage und Rechtserwerb
Einleitung der formellen Enteignung (kombiniertes Verfahren mit Projekt)
Rechtserwerb für die Sanierung der Kantonsstrasse 382, Knonauerstrasse,
Unterführung A4–Oberwil, Gemeinde Cham
Der Kanton Zug hat die Schätzungskommission vorsorglich ersucht, das Enteignungsverfahren einzuleiten. Dem Begehren hat der Kommissionspräsident stattgegeben. Er hat Folgendes angeordnet:
Die Enteignungstabelle sowie der Land- und Rechtserwerb-/Enteignungsplan werden gleichzeitig mit den Plänen für das Bauprojekt «Kantonsstrasse 382, Knonauerstrasse, Unterführung A4–Oberwil, Gemeinde Cham» aufgelegt. Mit den Projektplänen werden der Strassenplan und Baulinienplan (befristet), Lärmsanierung, Entwürfe der gewässerrechtlichen Bewilligung und Verkehrsanordnung mit Einsprachegelegenheit öffentlich aufgelegt und zwar während 30 Tagen nach der ersten Amtsblattpublikation, d.h. vom 5. März bis 7. April 2026. Die Unterlagen können beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Cham während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Von der Enteignung betroffene Personen können gemäss § 68 Abs. 1 V PBG innert der Auflagefrist:
a) Einsprachen gegen die Enteignung oder bezüglich ihres Umfangs sowie Begehren um Planänderung,
b) Entschädigungsforderungen,
c) Begehren um Ausdehnung der Enteignung und
d) Begehren um Sachleistung
bei der Schätzungskommission des Kantons Zug, Hinterbergstrasse 43, 6312 Steinhausen, einreichen. Die Einsprachen und Begehren haben schriftlich zu erfolgen und einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Betroffene Rechte, die sich aus der Erwerbstabelle ergeben oder sonstwie offenkundig sind, werden von Amtes wegen berücksichtigt (§ 68 Abs. 2 V PBG).
Falls durch das Projekt in die Rechte von dinglich (Nutzniessung und dergleichen) oder obligatorisch (Pacht und Miete und dergleichen) Berechtigten eingegriffen wird, ersuchen wir Sie, diese auf das laufende Verfahren aufmerksam zu machen. Ohne Zustimmung des Enteigners dürfen an den betroffenen Grundstücken nach dieser amtlichen Bekanntgabe der Planauflage keine die Enteignung erschwerende rechtliche oder tatsächliche Verfügungen getroffen werden (§ 64 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes).
Steinhausen, 5. März 2026
Schätzungskommission
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
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Titelblatt Projektmappe
Inhaltsverzeichnis
Technischer Bericht Strassenbau
Planungsbericht
Übersichtsplan 1:1'000
Situation Strassenbau Teil 1
Situation Strassenbau Teil 2
Situation Strassenbau Teil 3
Situation Strassenbau Teil 4
Situation Strassenbau Teil 5
Situation Strassenbau Teil 6
Situation Strassenbau Teil 7
Situation Werkleitungen und Entw. Teil 1
Situation Werkleitungen und Entw. Teil 2
Situation Werkleitungen und Entw. Teil 3
Situation Werkleitungen und Entw. Teil 5
Situation Werkleitungen und Entw. Teil 6
Situation Werkleitungen und Entw. Teil 7
Querprofile Teil 1-4
Querprofile Teil 5-7
Längenprofil Knonauerstrasse Teil 1-3
Längenprofil Untermühlestr.-Langackerstr.
Längenprofil Langackerstr.
Längenprofil Knonauerstr. Teil 5-7
Situation S+M Teil 1, INFO
Situation S+M Teil 2, INFO
Situation Teil S+M Teil 3, INFO
Situation S+M Teil 5, INFO
Situation S+M Teil 6, INFO
Situation S+M Teil 7, INFO
Situation Erwerb von Grund und Recht Teil 1-4
Situation Erwerb von Grund und Recht Teil 5-7
Grundeigentümerliste
Situation Strassenplan Teil 1
Situation Strassenplan Teil 2
Situation Baulinienplan
Situation Profilierung Teil 1-4
Situation Profilierung Teil 5-7
Technischer Bericht Lärm
Kleintierdurchlass Detailplan Tobelbach
Kleintierdurchlass Technischer Bericht
Gewässerschutzrechtliche Bewilligung ENTWURF
Stellungnahme Einwohnergemeinde Cham
Verfügungsentwurf Lärmsanierungsmassnahmen
Verkehrsanordnung Informationsgehalt ENTWURF
