Kantonsstrasse J, Schochenmühlestrasse, Lorze-Steinhauserstrasse, Gemeinde Baar und Stadt Zug
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren
Gemeinde Baar und Stadt Zug
Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse J, Schochenmühlestrasse, Lorze–Steinhauserstrasse» inklusive Strassenplan, Baulinienplan (befristet), Lärmsanierung, Rodungsgesuch, Entwürfe der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung und der Verkehrsanordnung
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) und § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG und den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung, § 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1), Art. 6, 7 und 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) in Verbindung mit § 54 des Gesetzes über die Gewässer vom 25. November 1999 (GewG; BGS 731.1) in Verbindung mit § 40 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 1. April 1979 (VRG; BGS 162.1), werden:
- das Strassenbauprojekt
vom 5. März bis 25. März 2026 - der Strassenplan und Baulinienplan (befristet)
vom 5. März bis 7. April 2026 - die Lärmsanierung
vom 5. März bis 25. März 2026 - das Rodungsgesuch
vom 5. März bis 25. März 2026 - der Entwurf «Gewässerschutzrechtliche Bewilligung»
vom 5. März bis 25. März 2026
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, beim Amt für Wald und Wild, Ägeristrasse 56, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Baar, Rathausstrasse 2, 6341 Baar und in der Stadtverwaltung Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, 6301 Zug, öffentlich aufgelegt. Dem Auflagedossier liegt zusätzlich der Entwurf der Verkehrsanordnung informationshalber bei.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 5. März 2026
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Statthalter
Öffentliche Planauflage und Rechtserwerb
Einleitung der formellen Enteignung (kombiniertes Verfahren mit Projekt)
Rechtserwerb für die Sanierung der Kantonsstrasse J, Schochenmühlestrasse,
Lorze–Steinhauserstrasse, Gemeinde Baar und Stadt Zug
Der Kanton Zug hat die Schätzungskommission vorsorglich ersucht, das Enteignungsverfahren einzuleiten. Dem Begehren hat der Kommissionspräsident stattgegeben. Er hat Folgendes angeordnet:
Die Enteignungstabelle sowie der Land- und Rechtserwerb-/Enteignungsplan werden gleichzeitig mit den Plänen für das Auflageprojekt «Kantonsstrasse J, Schochenmühlestrasse, Lorze–Steinhauserstrasse, Gemeinde Baar und Stadt Zug» aufgelegt. Mit den Projektplänen werden der Strassenplan, die Lärmsanierung, das Rodungsgesuch und der Entwurf der gewässerrechtlichen Bewilligung mit Einsprachegelegenheit öffentlich aufgelegt und zwar während 30 Tagen nach der ersten Amtsblattpublikation, d.h. vom 5. März bis 7. April 2026. Die Unterlagen können beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Baar und der Stadtkanzlei Zug während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Von der Enteignung betroffene Personen können gemäss § 68 Abs. 1 V PBG innert der Auflagefrist:
a) Einsprachen gegen die Enteignung oder bezüglich ihres Umfangs
sowie Begehren um Planänderung,
b) Entschädigungsforderungen,
c) Begehren um Ausdehnung der Enteignung und
d) Begehren um Sachleistung
bei der Schätzungskommission des Kantons Zug, Hinterbergstrasse 43, 6312 Steinhausen, einreichen. Die Einsprachen und Begehren haben schriftlich zu erfolgen und einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Betroffene Rechte, die sich aus der Erwerbstabelle ergeben oder sonst wie offenkundig sind, werden von Amtes wegen berücksichtigt (§ 68 Abs. 2 V PBG).
Falls durch das Projekt in die Rechte von dinglich (Nutzniessung und dergleichen) oder obligatorisch (Pacht und Miete und dergleichen) Berechtigten eingegriffen wird, ersuchen wir Sie, diese auf das laufende Verfahren aufmerksam zu machen. Ohne Zustimmung des Enteigners dürfen an den betroffenen Grundstücken nach dieser amtlichen Bekanntgabe der Planauflage keine die Enteignung erschwerende rechtliche oder tatsächliche Verfügungen getroffen werden (§ 64 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes).
Steinhausen, 5. März 2026
Schätzungskommission
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
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Titelblatt
Inhaltsverzeichnis
Technischer Bericht, Strassenbau
Planungsbericht
Technischer Bericht, Lärmschutz
Verfügungsentwurf, Lärmschutz
Gebäude Dossier, Lärmschutz
Umweltnotiz
Landschaftspflegerische Begleitplanung Bericht
Technischer Bericht, Wasserbau und Ufermauern
Übersichtsplan 1:1000
Situationsplan Strassenbau Teil 1
Situationsplan Strassenbau Teil 2
Situationsplan Strassenbau Teil 3
Situationsplan Strassenbau Teil 4
Situationsplan Strassenbau Teil 5
Ökologische Ausgleichsfläche
Querprofile Strassenbau Teil 1-3
Querprofile Strassenbau Teil 4-5
Situation Radweg Unterquerung Strassenbau
Querprofile Radweg Unterquerung Strassenbau
Situation Wasserbau
Ufermauer Aumatt Bauwerksplan
Landschaftspflegerische Begleitplanung Lorze
Situations-/Werkleitungsplan Teil 1
Situations-/Werkleitungsplan Teil 2
Situations-/Werkleitungsplan Teil 3
Situations-/Werkleitungsplan Teil 4
Situations-/Werkleitungsplan Teil 5
Situation Signalisation und Markierung, Teil 1-3
Situation Signalisation und Markierung, Teil 4-5
Übersichtsplan Rodung und Aufforstung, Teil 1-5
Situation Rodung, Teil 1-3
Situation Rodung, Teil 4-5
Aufforstung Situation
Rodungsgesuch
Situation Landerwerb Enteignungsplan, Teil 1-3
Situation Landerwerb Enteignungsplan, Teil 4-5
Grundeigentümerliste
Situation Baulinien, Teil 1-3
Situation Strassenlinien, Teil 1-3
Situation Baulinien, Teil 4-5
Situation Strassenlinien, Teil 4-5
Situation Profilierung, Teil 1-3
Situation Profilierung, Teil 4-5
Mitbericht Gemeinde Baar
Mitbericht Stadt Zug
Technischer Bericht Lorzenbrücke-Altgasse
Übersichtsplan Lorzenbrücke-Altgasse
Massnahmenplan Stützmauer UNF Altgasse
Verkehrsanordnung ENTWURF
Gewässerrechtliche Bewilligung ENTWURF
