Kantonsstrassen J, K und S, Lärmsanierung Zwischenabschnitte Gemeinde Baar
Kantonsstrassen J, K und S, Lärmsanierung Zwischenabschnitte Gemeinde Baar
Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen J, K und S, Lärmsanierung Zwischenabschnitte»
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721 .11) in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften der Lärmverordnung werden:
- die Lärmsanierung
vom 23. Mai bis 13. Juni 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Baar, Rathausstrasse 2, 6341 Baar öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Freundliche Grüsse
Baudirektion
Florian Weber
Regierungsrat