Strassenplan Chamerstrasse, Bushaltestelle Dorf, Hünenberg
Gemeinde Hünenberg
Strassenplan Chamerstrasse
Bushaltestelle Dorf – Einmündung Ehretweg
Öffentliche Auflage
Gemeinde Hünenberg
Strassenplan Chamerstrasse
Bushaltestelle Dorf – Einmündung Ehretweg
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 23. Oktober bis 21. November 2025
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Hünenberg öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 23. Oktober 2025
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Statthalter