Eigene Rechte einfordern

Wenn kantonale und gemeindliche Verwaltungsstellen Ihre Daten bearbeiten, haben Sie gewisse Rechte. Hier finden Sie weitere Informationen und Musterbriefe.

Verzeichnis der Videoüberwachungen

Die Datenschutzstelle ist verpflichtet, die im Kanton Zug erteilten Bewilligungen einschliesslich der Angaben zu den Aufnahmebereichen zu veröffentlichen. Die Publikation bedeutet jedoch nicht, dass eine bewilligte Videoüberwachung den Empfehlungen der Datenschutzstelle entspricht bzw. diese umgesetzt werden.

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Datenschutzstelle

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Datenschutzstelle
Seestrasse 2, Postfach
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 594 31 00