Eigene Rechte einfordern
Wenn kantonale und gemeindliche Verwaltungsstellen Ihre Daten bearbeiten, haben Sie gewisse Rechte. Hier finden Sie weitere Informationen und Musterbriefe.
Auskunft über eigene Personendaten
Sie möchten wissen, welche Daten eine kantonale oder gemeindliche Verwaltungsstelle über Sie bearbeitet? Dafür steht Ihnen das Auskunftsrecht zur Verfügung. Das heisst, Sie können jederzeit und ohne Begründung Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über Sie bearbeitet werden. Auskunft sowie Kopien der Sie betreffenden Daten sind grundsätzlich kostenlos.
Auskunft über Daten von Drittpersonen darf nicht erteilt werden. Allenfalls muss die angefragte Verwaltungsstelle Daten von Drittpersonen anonymisieren und/oder im Rahmen einer Interessenabwägung entscheiden, ob und in welchem Umfang die Auskunft gewährt werden kann. Einschränkungen des Auskunftsrechts erfolgen in Form einer anfechtbaren Verfügung.
Ihr Auskunftsrecht können Sie mit untenstehendem Musterbrief geltend machen. Dem Brief beizulegen ist eine Kopie eines gültigen Identitätsausweises.
Rechte bei widerrechtlichem Bearbeiten
Sie haben Ihr Auskunftsrecht geltend gemacht und/oder stellen fest, dass eine Verwaltungsstelle Ihre Daten widerrechtlich bearbeitet und/oder unrichtige Daten über Sie bearbeitet? In diesen Fällen haben Sie verschiedene Ansprüche wie ein Feststellungs-, Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Berichtigungsrecht.
Ihre Rechte können Sie mit untenstehendem Musterbrief geltend machen. Dem Brief beizulegen ist eine Kopie eines gültigen Identitätsausweises.
Eigene Personendaten löschen lassen
Stellen Sie fest, dass eigene Personendaten widerrechtlich bearbeitet werden und/oder falsch sind, können Sie nebst der Beseitigung der widerrechtlichen Datenbearbeitung auch die Löschung bzw. die Vernichtung der Daten verlangen.
Dieses Recht machen Sie am besten schriftlich geltend. Dem Brief beizulegen ist eine Kopie eines gültigen Identitätsausweises.
Datenbekanntgabe an Private sperren lassen
Wenn Sie verhindern möchten, dass gewisse Daten an Private bekannt gegeben werden, empfehlen wir folgende Datensperren:
Das Nummernschild Ihres Autos oder Motorrads sperren lassen
Falls Sie nicht möchten, dass jedermann Sie anhand Ihres Nummernschilds im Internet identifizieren kann, können Sie Ihre Daten als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter beim Strassenverkehrsamt sperren lassen.
Angaben über Ihre Liegenschaften sperren lassen
Das Zuger Grundbuchamt veröffentlicht alle Angaben zu Liegenschaften im Internet – auch Name und Adresse der Eigentümerinnen oder Eigentümer. Die Veröffentlichung der Angaben zu Ihrer Person im Internet können Sie beim Amt für Grundbuch und Geoinformation sperren lassen.
Adresse und weitere Daten im Einwohnerregister sperren lassen
Die Einwohnerkontrolle kann Ihre Daten aus dem Einwohnerregister an Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Vereine oder politische Parteien bekanntgeben (bspw. Adresse, Geburtsdatum, Zuzugs-/Wegzugsort, Zivilstand). Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie Ihre Daten sperren lassen. Den Antrag senden Sie direkt an die Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts. Sie können dazu unseren Musterbrief verwenden.
Auskunftsrecht Schengener Informationssystem
Das Recht auf Auskunft sowie die damit zusammenhängenden Rechte auf Berichtigung und Löschung haben Sie auch gegenüber dem von den Schengen-Staaten betriebenen Schengener- und Visa-Informationssystem (SIS/VIS).
Musterbriefe und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Verzeichnis der Videoüberwachungen
Die Datenschutzstelle ist verpflichtet, die im Kanton Zug erteilten Bewilligungen einschliesslich der Angaben zu den Aufnahmebereichen zu veröffentlichen. Die Publikation bedeutet jedoch nicht, dass eine bewilligte Videoüberwachung den Empfehlungen der Datenschutzstelle entspricht bzw. diese umgesetzt werden.