Informationen für Behörden
Die Datenschutzstelle unterstützt die kantonalen und gemeindlichen Behörden dabei, ihre Datenbearbeitungen so umzusetzen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Organe müssen den gesetzlich erforderlichen Nachweis erbringen, dass sie bei einer neuen oder wesentlich veränderten Bearbeitung von Personendaten in elektronischen Systemen die Datenschutzvorschriften einhalten. Mittels DSFA sind vorgängig u. a. die Rechtsgrundlagen zu prüfen sowie Datenschutzrisiken zu erkennen, zu bewerten und allenfalls Massnahmen zu treffen – oder es ist von einer geplanten Datenbearbeitung abzusehen.
Vorabkonsultation
Organe müssen der Datenschutzstelle eine geplante Datenbearbeitung zur Vorabkonsultation vorlegen, wenn
- sie auf der Liste Vorabkonsultation steht; oder
- aus der Datenschutz-Folgenabschätzung ein hohes Restrisiko resultiert.
Der Datenschutzstelle müssen in beiden Fällen alle Unterlagen eingereicht werden, Schutzbedarfsanalyse, Rechtsgrundlagenanalyse, Datenschutz-Folgenabschätzung (Risikoanalyse), ISDS-Konzept.
Videoüberwachung durch Behörden
Videoüberwachungen bedürfen einer Bewilligung der zuständigen Exekutive (Regierungsrat bzw. Stadt- oder Gemeinderat).
Erste Anlaufstelle für Videoüberwachungsgesuche ist die Fachstelle Videoüberwachung der Zuger Polizei.
Informationssicherheit
Für weiterführende Informationen verweisen wir auf folgende Publikationen:
Datenschutz im Schulbereich
Für weiterführende Informationen verweisen wir auf folgende Publikationen:
Aufbewahrung und Archivierung von Unterlagen mit Personendaten
Das Staatsarchiv und die Datenschutzstelle haben gemeinsam eine Checkliste zur Aufbewahrung und Archivierung von Unterlagen mit Personendaten herausgegeben. Diese hilft den Behörden bei der Abklärung, wie lange Akten bei einer Verwaltungsstelle aufzubewahren sind und wann Akten zu archivieren oder zu vernichten sind.
Meldung von Datenschutzverletzungen
Eine Datenschutzverletzung liegt vor, wenn Personendaten unabsichtlich oder unrechtmässig vernichtet werden, verloren gehen, verändert werden oder Unbefugten zugänglich sind bzw. offenbart werden. Weitere Informationen sowie ein Meldeformular finden Sie untenstehend.
Online-Zugriffe
Elektronische Zugriffe auf Personendaten im Abrufverfahren, sogenannte Online-Zugriffe, sind in der Verordnung über das Bewilligungsverfahren für den elektronischen Datenaustausch (Online-Verordnung) geregelt.