Berufung im Strafverfahren

Mit Berufung werden Hauptsachenentscheide des Strafgerichts angefochten. Auf eine Berufung hin überprüft die zuständige Strafabteilung des Obergerichts den erstinstanzlichen Entscheid grundsätzlich umfassend. Es beschränkt sich jedoch auf die konkret von einer Partei beanstandeten Punkte.