Rechtsmittel – wenn das Gericht nicht wie gewünscht entschieden hat

Entscheide der Staatsanwaltschaft und des Strafgerichts können dem Obergericht des Kantons Zug zur Überprüfung vorgelegt werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Möglichkeiten, die Ihnen bei einem für Sie ungünstigen Entscheid offenstehen.

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