Alarmierung
Natur-, technik- oder gesellschaftsbedingte Katastrophen und Notlagen können jederzeit eintreten. Ist dabei die Bevölkerung konkret gefährdet, so ordnet die beim Bund oder im Kanton zuständige Stelle die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an.

Sirenenalarm
Katastrophen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Umso wichtiger ist der rasche Informationsfluss.
Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Sirenennetz, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann. Unterhalb von Stauanlagen wird der Wasseralarm eingesetzt (gefährdetes Gebiet sofort verlassen!), für alle übrigen Gefahren der Allgemeine Alarm (mit Information via Radio).
Verhalten bei Allgemeinem Alarm:
1. Radio einschalten und zuhören
2. Anweisungen befolgen
3. Nachbarn informieren
Jährlicher Sirenentest
Die Alarmierungssysteme müssen jederzeit betriebsbereit sein. Darum wird einmal jährlich schweizweit ein Sirenentest durchgeführt, bei dem die Funktionsbereitschaft der stationären wie der mobilen Sirenen kontrolliert wird. Der Sirenentest findet jeweils am ersten Mittwoch im Februar statt. Im Kanton Zug werden insgesamt 48 stationäre und 25 mobile Sirenen mit dem Allgemeinen Alarm auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Weitere Informationen zu Warnung und Alarmierung der Bevölkerung finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und auf Alertswiss.