Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (TWM)
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und steht in der Schweiz mit einer grossen Selbstverständlichkeit zumeist in guter Qualität und genügender Menge zur Verfügung. Was passiert aber in Notsituationen, wenn das Trinkwasser verunreinigt ist oder nicht mehr gefördert und verteilt werden kann?
Ausgangslage
Grundsätzlich übernehmen die Betreiber der Wasserversorgungen die wichtige Rolle bei der Gewinnung und Verteilung von Trinkwasser.
Was passiert aber in Notsituationen, wenn – aus welchen Gründen auch immer – das Trinkwasser verunreinigt ist oder nicht mehr gefördert und verteilt werden kann?
Um auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein, sind die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen verpflichtet, je ein Konzept zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen zu erarbeiten (Art. 7 Abs. 1 VTM).
Gemäss dem Bevölkerungsschutzgesetz des Kantons Zug stellen die Gemeinden in ihrem Gebiet die Trinkwasserversorgung in Notlagen sicher und die Betreiber der Wasserversorgungen wirken beim Vollzug mit (§ 36 Abs. 1 und 2 BevSG).
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
