Alarmanlagen

Möchten Sie eine Alarmanlage einrichten? Die Bewilligung erhalten Sie bei uns. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

ALARMNET-Alarmempfangsanlage

Wir betreiben eine ALARMNET-Alarmempfangsanlage. Jede Aufschaltung einer Alarmanlage bei der Empfangszentrale ist bewilligungspflichtig (§ 19 PolOrgG). Unser Kommandant ist für die Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig. Das untenstehende Reglement gilt als Grundlage (ausgenommen sind private Alarmanlagen).

Vorbedingung

Behördengang
1. Reglement für die Aufschaltung von Alarmanlagen lesen
2. Gesuchsformular ausfüllen und abschicken

Kosten

Die Gebühr für die Aufschaltung beträgt zwischen 550 und 2'100 Franken (exkl. MwSt.). Die jährlich wiederkehrenden Abonnementsgebühren pro aufgeschaltete Anlage beträgt zwischen 550 und 5'100 Franken (exkl. MwSt.). Polizeieinsätze, die durch Fehlalarmierungen ausgelöst werden, führen zu Kosten in der Höhe von 400 bis 500 Franken.

Bemerkungen

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Alarmanlage regelmässig zu warten und fachgerecht zu unterhalten. So vermindern Sie das Risiko eines Fehlalarms und vermeiden unliebsame Kosten.

Möchten Sie bei uns eine Alarmanlage aufschalten? Bitte füllen Sie das Gesuchsformular aus. 

Kontakt

Zuger Polizei

Kontaktformular
An der Aa 4
6300 Zug
Montag


Dienstag bis Donnerstag


Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Bitte beachten Sie, dass vor offiziellen Feiertagen spezielle Öffnungszeiten gelten. 

 

Im Notfall wählen Sie den Polizeinotruf 117.