Alarmanlagen
Möchten Sie eine Alarmanlage einrichten? Die Bewilligung erhalten Sie bei uns. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
ALARMNET-Alarmempfangsanlage
Wir betreiben eine ALARMNET-Alarmempfangsanlage. Jede Aufschaltung einer Alarmanlage bei der Empfangszentrale ist bewilligungspflichtig (§ 19 PolOrgG). Unser Kommandant ist für die Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig. Das untenstehende Reglement gilt als Grundlage (ausgenommen sind private Alarmanlagen).
Vorbedingung
Behördengang
1. Reglement für die Aufschaltung von Alarmanlagen lesen
2. Gesuchsformular ausfüllen und abschicken
Rechtliche Grundlagen
- Polizeigesetz vom 30. November 2006 (PolG; BGS 512.1)
- Gesetz über die Organisation der Polizei vom 30 November 2006 (Polizei-Organisationsgesetz, PolOrgG; BGS 512.2)
- Verordnung über den Kostenersatz für polizeiliche Leistungen vom 11. Dezember 2007 (BGS 512.26)
- Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen vom 11. März 1974 (Verwaltungsgebührentarif; BGS 641.1)
Kosten
Die Gebühr für die Aufschaltung beträgt zwischen 550 und 2'100 Franken (exkl. MwSt.). Die jährlich wiederkehrenden Abonnementsgebühren pro aufgeschaltete Anlage beträgt zwischen 550 und 5'100 Franken (exkl. MwSt.). Polizeieinsätze, die durch Fehlalarmierungen ausgelöst werden, führen zu Kosten in der Höhe von 400 bis 500 Franken.
Bemerkungen
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Alarmanlage regelmässig zu warten und fachgerecht zu unterhalten. So vermindern Sie das Risiko eines Fehlalarms und vermeiden unliebsame Kosten.
Möchten Sie bei uns eine Alarmanlage aufschalten? Bitte füllen Sie das Gesuchsformular aus.
Montag 08:00 - 11:45 13:30 - 18:00
Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 16:30
Bitte beachten Sie, dass vor offiziellen Feiertagen spezielle Öffnungszeiten gelten.
Im Notfall wählen Sie den Polizeinotruf 117.