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Drohnenüberflug melden

Melden Sie Ihren Drohnenflug frühzeitig – für mehr Sicherheit im Luftraum. So können wir Einsätze koordinieren, Konflikte mit Helikoptern vermeiden und die Bevölkerung bei Anfragen rasch und unkompliziert informieren.

Informationen

Mit der Meldung Ihres Drohnenflugs tragen Sie aktiv zur Sicherheit im Luftraum bei. Die Zuger Polizei erhält so eine Übersicht über geplante Aktivitäten und kann diese mit anderen Luftfahrteinsätzen abstimmen. Insbesondere bei kurzfristigen Einsätzen, etwa durch Rettungshelikopter, ist ein freier und sicherer Luftraum entscheidend. Auch geplante Einsätze, wie Transportflüge, erfordern eine entsprechende Koordination.

Zudem führen Drohnenflüge aufgrund von Fotoaufnahmen oder der verursachten Lärmemissionen immer wieder zu Meldungen aus der Bevölkerung bei der Polizei. Liegt eine vorgängige Meldung vor, kann die Polizei Anfragen schnell einordnen und die Bevölkerung am Telefon rasch und unkompliziert über den bewilligten bzw. gemeldeten Drohnenflug informieren. Dadurch werden unnötige Abklärungen vermieden und Ressourcen geschont.

Weiterführende Informationen

Es können ausschliesslich Drohnenflüge gemeldet werden, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Eine Meldung ersetzt keine allenfalls erforderliche Bewilligung.

Informationen zu den geltenden Drohnenflugregeln, zur Registrierung als Drohnenbetreiberin oder Drohnenbetreiber, zu Ausbildungen und Zertifikaten für Fernpilotinnen und Fernpiloten sowie zu geografischen Flugbeschränkungen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).

Zur Meldung

Drohnenflug im Wald

Im Kanton Zug ist das Fliegen mit Drohnen im und über Wald grundsätzlich verboten. Für Ausnahmen ist eine Bewilligung erforderlich. Diese wird nur erteilt, wenn ein überwiegendes Interesse am Drohnenflug besteht. Weitere Informationen zu den Bewilligungsvoraussetzungen sowie das entsprechende Gesuchsformular finden Sie auf der Webseite des Amts für Wald und Wild.

Kontakt

Zuger Polizei

Kontaktformular
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Bitte beachten Sie, dass vor offiziellen Feiertagen spezielle Öffnungszeiten gelten. 

 

Im Notfall wählen Sie den Polizeinotruf 117.