Gastmeldeschein
Beherbergen Sie Gäste gegen Entgelt? Dann müssen Sie von jedem Gast einen Meldeschein ausfüllen lassen. Hier finden Sie die detaillierten Informationen dazu.
Rechtliche Grundlagen
Gemäss § 16 des Gastgewerbegesetzes vom 25. Januar 1996 (BGS 943.11) hat, wer gegen Entgelt Gäste beherbergt, aus kriminalpolizeilichen Gründen von jedem Gast bei dessen Ankunft einen Meldeschein ausfüllen zu lassen. Diese Bestimmung gilt für sämtliche Beherberger im Kanton Zug, also auch für solche, die z.B. über Plattformen wie www.airbnb.ch, www.bnb.ch, www.couchsurfing.com, www.housetrip.com, usw. Übernachtungsmöglichkeiten anbieten.
Die entsprechenden Gastmeldescheine sind wahrheitsgetreu online auszufüllen. Zuwiderhandlungen werden gemäss dem Übertretungsstrafgesetz vom 23. Mai 2013 (ÜStG, BGS 312.1) mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet.
Meldeschein
Wenn Sie Gäste beherbergen, müssen Sie den Meldeschein bei uns abgeben oder die Daten elektronisch übermitteln.
Montag 08:00 - 11:45 13:30 - 18:00
Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 16:30
Bitte beachten Sie, dass vor offiziellen Feiertagen spezielle Öffnungszeiten gelten.
Im Notfall wählen Sie den Polizeinotruf 117.