Fachstelle Gewaltschutz
Die Fachstelle Gewaltschutz hat zum Ziel, schwere Gewaltstraftaten zu verhindern. Dazu arbeitet sie vernetzt und interdisziplinär im Sinne einer vorausschauenden Polizeiarbeit. Personen, die in der Öffentlichkeit bedrohlich auffallen, werden durch die Fachstelle Gewaltschutz präventiv angesprochen.
Bedrohungsmeldungen an die Polizei – meldeberechtigte Stellen
Die Gewaltschutznormen sehen unter anderem Bedrohungsmeldungen an die Polizei vor. Meldeberechtigt sind:
- Behörden und Dienststellen, die für den Kanton Zug oder die Zuger Gemeinden handeln
- natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften des Handelsrechts (soweit ihnen öffentliche Aufgaben übertragen sind)
- kantonale Körperschaften und Anstalten
- Gerichte
- kantonale Schulen
- Einwohner- und Bürgergemeinden
- Korporationsgemeinden
- römisch-katholische und evangelisch-reformierte Kirchgemeinden
Im Rahmen des Legislaturziels 133 will der Kanton Zug ein umfassendes Bedrohungsmanagement schaffen. Dabei sollen auch die Anliegen von Privatpersonen oder privaten Organisationen berücksichtigt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die ab 1. Januar 2019 gültigen Gewaltschutznormen finden sich im Polizeigesetz (§ 16a ff., Polizeigesetz Kanton Zug, PolG, BGS 512.1). Meldeberechtigte Organe im Sinne von § 2 Abs. 1 Bst. i finden Sie im Datenschutzgesetz. Bitte beachten Sie, dass das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB (StGB, SR 311.0) sowie spezialgesetzliche Geheimhaltungspflichten der kantonalen Meldeberechtigung vorgehen.