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Trendfahrzeuge

Was gilt es beim Kauf eines E-Trottinetts zu beachten und ab welchem Alter darf ich ein Elektrozweirad benutzen? Damit Sie auf Ihren zukünftigen Ausflügen keine bösen Überraschungen erleben, informieren wir Sie auf dieser Seite über die unterschiedlichen Anforderungen an Trendfahrzeuge.

E-Bike

Hinweise zur richtigen Nutzung eines Trendfahrzeuges

  • Anzahl Personen

    Es gilt die Anzahl Personen gemäss Zulassung des Fahrzeuges und gemäss Führerausweis des Lenkers.

  • Strassenverkehrsregeln

    Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.

  • Helm

    Ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber stets empfohlen.

  • Alter

    Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet.

  • Führerausweis

    14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis der Kategorie M.

  • Elektro-Bikes

    Für schnelle Elektro-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahren den Führerausweis.

  • Radstreifen

    Die Benutzung von Radstreifen und –wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.

  • Parkieren

    Primär auf dafür vorgesehenen Flächen oder Einrichtungen. Wo nicht vorhanden, nicht verkehrsbehindernd abstellen und darauf achten, dass daneben ein 1.5 m breiter Raum frei bleibt.

  • Verkehrsregeln

    Ansonsten gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Velo- oder Mofafahrende.

  • Ausrüstung

    Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Raum zugelassen sein und über die entsprechenden Leistungsbedingungen und Ausrüstungen wie zum Beispiel Licht, Glocke usw. verfügen.

Auf öffentlichen Strassen zugelassene Fahrzeuge

Im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassene Fahrzeuge

Mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Diese Verkehrsflächen sind für alle zugänglich wie zum Beispiel öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs sowie Parkplätze bei Einkaufszentren.

Grund dafür ist, dass diese motorisierten Trendfahrzeuge nicht den technischen Anforderungen eines Leichtmotorfahrzeuges entsprechen (Bremsen etc.) und deshalb keine Typengenehmigung haben.

 

  • Elektro-Einrad (Onewheel)
  • Elektro-Einrad (Monowheel)
  • Elektro-Smartwheel (Hoverboard)
  • Elektro-Skateboard

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