Die Verkehrsprävention verfolgt das Ziel, Verkehrsunfälle zu verhindern bzw. deren Zahl zu senken und die Folgen (körperlich und psychisch) zu mindern. Wir fördern den respektvollen Umgang aller Verkehrsteilnehmer untereinander und sorgen für Sicherheit im Strassenverkehr.

Verkehrsprävention

Präventionsthemen

«Verkehrsprävention betrifft alle Verkehrsteilnehmer: Fussgänger, Zweiräder, Motorfahrzeuge.»

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Informationen und weiter- führende Links zu unterschiedlichen Themen im Strassenverkehrs- bereich. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)

 

Zudem liegen in allen Polizeidienststellen im Kanton Zug Broschüren zu den verschiedenen Themen im Bereich der Verkehrsprävention auf.

Unaufmerksamkeit und Ablenkung sind auf Schweizer Strassen die Unfallursache Nummer eins. Ob sie mit dem Auto, mit dem Motorrad, dem Velo oder zu Fuss unterwegs sind: Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden und lassen Sie sich im Strassenverkehr nicht ablenken. Halten Sie an, um das Mobiltelefon oder das Navigationsgerät zu bedienen.

Wer mit dem Fahrzeug Lärm verursacht, sei es durch unnötiges Beschleunigen oder Aufheulen lassen des Motors, macht sich nicht nur strafbar, sondern stört auch Anwohner und Passanten.

 

Der Zuger Polizei ist die Problematik mit sogenannten ‘Autoposern’ bekannt. Diesbezüglich gibt es sichtbare und unsichtbare Präsenz der Polizei, sowie daraus folgende Kontrollen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden Sie unter folgendem Link: SR 741.01 - Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) (admin.ch)

Ein E-Bike erfreut sich bei der Schweizer Bevölkerung immer grösserer Beliebtheit. Es erlaubt schneller zur Arbeit zu gelangen, mit moderatem Aufwand eine Fahrradtour zu machen oder gar Pässe zu fahren. Diese Möglichkeit birgt aber auch Gefahren.

 

Beim Kauf eines E-Bikes sollte auf die passende Fahrrad-Art (Mountainbike, Citybike, Rennvelo, etc.)  geachtet werden, sowie auf die Motorisierung.

 

Hier erhalten Sie einen Überblick, über Ihre Möglichkeiten:

Alkohol/Betäubungsmittel
Der Konsum von Alkohol oder Drogen beeinflusst die Fahrfähigkeit. Bereits geringe Mengen verlangsamen die Reaktion und stören die Aufmerksamkeit im Fahrverkehr. Für Neulenker und einige andere Personengruppen gilt sogar ein generelles Alkoholverbot.

 

Eine Übersicht der Regeln und Sanktionen erhalten Sie unter Alkohol am Steuer - TCS Schweiz. Ausserdem finden Sie Informationen auf der Webseite des Strassenverkehrsamtes.

 

Medikamente
Medikamente beeinflussen Ihre Fahrfähigkeit. Informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder Apotheker über den Einfluss des Medikaments auf Ihre Fahrfähigkeit, vor allem auch bei rezeptfreien Medikamenten. Gemäss dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) muss sich jeder Fahrzeuglenker körperlich und geistig fähig fühlen, ein Fahrzeug zu lenken. Andernfalls, Hände weg vom Steuer.
 

Ihren Führerausweis müssen Sie bei jeder Fahrt mit einem Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie dabeihaben. Informationen zu ausländischen Führerausweisen, Lernfahrausweise und Führerausweise auf Probe, sowie internationale Führerausweise erhalten Sie auf der Homepage des Strassenverkehrsamtes.

Nachfolgend finden Sie einige, wissenswerte Erneuerungen in den relevanten Gesetzen:

 

Seit 01. Januar 2021 gilt:

  • Kindern bis 12 Jahre ist es erlaubt, auf dem Trottoir mit dem Fahrrad zu fahren, wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt.

 

Seit 01. April 2022 gilt:

  • Motorfahrzeugbeleuchtung während dem Tag; alle Motorfahrzeuge (also auch E-Bikes und E-Trottis) müssen auch tagsüber während der Fahrt beleuchtet sein.
  • Höchstgeschwindigkeit für Motorfahrräder; Personen auf E-Bikes und auf den übrigen Motorfahrrädern haben sich an die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten zu halten, insbesondere in Begegnungszonen und Tempo-30-Zonen.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und wird laufend angepasst.

 

Details zu den Gesetzeserneuerungen erfahren Sie beim Bundesamt für Strassen (ASTRA).

Schiffe mit ausserkantonaler Zulassung (ausser LU und SZ), sind auf den Zuger Seen bewilligungspflichtig. Die Vignette gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des Monats, kostet CHF 200.- und kann beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zug bezogen werden. Weitere Infos erhalten Sie unter Schiffszulassung.

Damit Sie im Kreisel sicher und unfallfrei unterwegs sind, beachten Sie hier einige Grundregeln: Fahrzeuge, die von links kommen haben immer Vortritt, egal ob sie sich bereits im Kreisel befinden oder nicht – das Verlassen des Kreisels ist mittels Blinker anzuzeigen – Achten Sie beim Befahren und Verlassen des Kreisels auf Zweiradfahrer.

 

Beim Fahren in einem zweispurigen Kreisel gilt zudem: Wer die Fahrspur wechselt, hat keinen Vortritt.

 

Als Zweiradfahrer können Sie am rechten Fahrbahnrand bleiben, wenn Sie den Kreisel in der ersten Ausfahrt verlassen. Um Unfälle zu vermeiden, fahren Sie mit dem Fahrrad in der Mitte der Spur, wenn Sie den Kreisel in der zweiten oder dritten Ausfahrt verlassen. Hierfür spuren Sie vor der Einfahrt in den Kreisel ein.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der folgenden Webseite: Wie fährt man in einem Kreisel? - TCS Schweiz

Oftmals muss es bei einem Verkehrsunfall oder einem anderen schweren Ereignis schnell gehen, besonders auf der Autobahn. Sobald Menschen verletzt sind oder sich Fahrzeuge in kritischer Unfallendlage befinden, zählt jede Minute. Darum ist es wichtig, den Rettungskräften ein schnelles Vorankommen zum Unfallort zu ermöglichen. Bilden Sie deshalb bei Stau eine Rettungsgasse.

Wie die Rettungsgasse genau gebildet wird, erfahren Sie auf dieser Seite: Rettungsgasse Schweiz – Die Schweizer Kampagne zur Rettungsgasse! (rettungs-gasse.ch).

Der Schulweg ist für Kinder ein Erlebnis, den sie ohne die Begleitung ihrer Eltern machen sollten. Von Kindern kann jedoch noch nicht erwartet werden, dass sie sich sicher im Verkehr bewegen. Mangelnde Aufmerksamkeit, leichte Ablenkbarkeit und fehlende Konzentrationsfähigkeit führen bei Kindern häufig zu Unfällen. Deshalb ist es für Fahrzeuglenkende wichtig, im Bereich von Schulhäusern besondere Vorsicht zu wahren.

 

Schulweg – Kinder auf dem Schulweg: Informationen und Tipps

Immer mehr Personen nutzen ein Trendfahrzeug, wie zum Beispiel ein Elektro-Trotti als vollwertiges Fortbewegungsmittel. Im Handel gibt es bereits zahlreiche verschiedene Fahrzeuge. Da fällt es einem schwer, den Überblick zu behalten. Nicht jedes Fahrzeug, dass man im Laden kaufen kann, ist für die öffentliche Strasse zugelassen.

 

Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Vorschriften gelten: Elektrofahrzeuge, Trendfahrzeuge: - TCS Schweiz.

Kontakt

Fachstelle Prävention

Kontaktformular
Anschrift
Fachstelle Prävention
An der Aa 4
6300 Zug
Telefonnummer
+41 41 595 41 41