Strassenverkehrsamt
Als Kompetenzzentrum im Bereich der Verkehrssicherheit sind wir zuständig für den Strassenverkehr und die Schifffahrt.

Fachabteilungen
Kontakt
Strassenverkehrsamt
6312 Steinhausen
Schalter:
Montag bis Donnerstag:
07.30 bis 11.45 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag:
07:30 durchgehend bis 16:00 Uhr
Telefon:
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Technische Fahrzeugauskunft:
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07:30 durchgehend bis 13:00 Uhr
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Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.00 Uhr
Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.
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Über uns
Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb, welcher im Rahmen der schweizerischen und europäischen Gesetzgebung zur Sicherheit in der Mobilität und zu umweltschonendem Verkehr auf Strassen und Gewässern beiträgt.
Wir erteilen und entziehen Ausweise sowie Bewilligungen im Fahrzeug-, Schiffs- und Führerbereich, führen dabei theoretische und praktische Prüfungen durch und sind für den Vollzug der Motorfahrzeug- und Schiffssteuergesetzgebung zuständig.
Team


Silvan Häfliger
6300 Zug



eServices
Hier finden Sie jederzeit zu unseren Services.
- Autoindex / Halterauskunft (gebührenfrei)
- Ausserkantonale Führerprüfung ablegen
- Terminverschiebung Führer.- und Fahrzeugprüfung
- Theorieprüfung - Demo-Version/ Kurztest
- epolice - Diebstahl/ Verlust von Kontrollschildern melden
- Fahrzeugprüfungstermin abfragen
- Sperrung Halterdaten - Gesuch stellen
- Kontrollschild-Neuherstellung beantragen
- Verkehrssteuer-Berechnung
- Rückerstattung Guthaben
- Versicherungsnachweis überprüfen
21.11.2025
Medienmitteilung21.11.2025
Medienmitteilung
Das Strassenverkehrsamt Zug stärkt seine Servicequalität gezieltIm Strassenverkehrsamt Zug treten in den nächsten Monaten mehrere Neuerungen in Kraft.02.07.2025
Medienmitteilung02.07.2025
Medienmitteilung
Das Strassenverkehrsamt führt einen Voicebot einAb dem 1. Juli 2025 gibt ein Voicebot telefonische Auskunft auf häufig gestellte Fragen.11.06.2025
Medienmitteilung11.06.2025
Medienmitteilung
Strassenverkehrsamt senkt GebührenDer Regierungsrat hat die Gebührenverordnung im Strassenverkehr revidiert. Damit sinken die Gebühren für zahlreiche Dienstleistungen des Strassenverkehrsamts um durchschnittlich 25 Prozent.
Links
Hier kommen Sie zu weiteren, nützlichen Informationen unserer Themen.
- Führerausweis auf Probe 2-Phasenausbildung
- Führerausweis-Kategorien
- Chauffeur Weiterbildung
- Gefahrgut-Transport Weiterbildung
- Fahrlehrer Weiterbildung
- Fahrtenschreiber digital und Bestellvorgang
- Verkehrszulassung
- Kontaktdaten aller Strassenverkehrsämter der Schweiz
- drei Arten von Sonderbewilligungen und deren Bewilligungsprozesse
- Aktuelle Verkehrsinformationen Gotthard-Strassentunnel und -passstrasse
- Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Downloads
Qualitätsmanagement
Unsere Dienstleistungen und Services erbringen wir in Anwendung eines ISO-zertifizierten Qualitätsmanagements.
Die Fahrzeug- und Schiffsprüfungen sind zudem von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle geprüft.
Gesetzliche Grundlagen
- Strassenverkehrsgesetz (SVG)
- Gesetz über Steuern im Strassenverkehr Kanton Zug
- Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr
- Ordnungsbussengesetz vom 24.6.1970 (OBG)
- Ordnungsbussenverordnung vom 4.3.1996 (OBV)
- Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)
- Signalisationsverordnung (SSV)
- Verordnung vom 27.10.1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV)
- Verordnung vom 19.6.1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
- Verordnung vom 19.6.1995 über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV 1)
- Verordnung vom 16.11.2016 über technische Anforderungen an landwirtschaftliche Traktoren und deren Anhänger (TAFV 2)
- Verordnung vom 16.11.2016 über techn. Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge/Motorfahrräder (TAFV3)
- Verordnung vom 6.5.1981 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Pers
- Verordnung vom 19.6.1995 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer & -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV
Voicebot Nick
Ab dem 1. Juli 2025 gibt ein Voicebot telefonische Auskunft auf häufig gestellte Fragen. «Nick», wie der Sprachroboter genannt wird, trägt damit zu einer höheren Erreichbarkeit des Strassenverkehrsamtes bei.
Das Strassenverkehrsamt ist die erste Organisation, die einen Sprachroboter – einen sogenannten «Voicebot» – in der Verwaltung des Kantons Zug als Pilot einführt. Das Strassenverkehrsamt beantwortet jährlich über 60’000 Telefonanrufe. Mit der Einführung von «Nick» sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes entlastet und der Kundenservice erhöht werden. Zudem wirkt sich der Voicebot positiv auf die Erreichbarkeit aus: Die Kundschaft kann rund um die Uhr und das ganze Jahr telefonisch Kontakt aufnehmen.
Kundenfreundlichkeit soll konstant verbessert werden
Der Sprachroboter kann ausgewählte Fragen, die dem Strassenverkehrsamt per Telefon gestellt werden, beantworten. Eingebaut ist auch ein SMS-Service bei einem Anruf über das Mobiltelefon: Auf Wunsch verschickt «Nick» nach dem Gespräch weitere Informationen per SMS. Ausserdem optimiert er seine Antworten mit der zunehmenden Nutzung der Kundschaft. Das Strassenverkehrsamt holt zur Verbesserung des Voicebots zudem laufend Kundenfeedbacks ein. Der Datenschutz bleibt durchgehend gewährleistet.
