Fahrzeugprüfung
Fahrzeuge müssen sich in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand befinden.
Anlässlich der Fahrzeugprüfung überprüfen wir dies.
Periodische Fahrzeugprüfung
Angemeldete Fahrzeuge müssen regelmässig die Fahrzeugprüfung bestehen.
Wenn Ihr Fahrzeug zur Prüfung fällig ist, erhalten Sie von uns eine Einladung. Sie können den Termin in der Regel kostenlos über eDispo bis zu 30 Tage verschieben.
Verschiebungen per E-Mail oder Telefon kosten Fr. 15.-
Freiwillige Fahrzeugprüfung
Sie können ein Fahrzeug jederzeit zur Prüfung anmelden, zum Beispiel um es mit dem grossen Service zu kombinieren oder weil Sie das Fahrzeug verkaufen möchten.
Als Halter oder Eigentümer eines Fahrzeuges verwenden Sie einfach das folgende Online Formular und geben den gewünschten Termin an.
Unsere Disposition wird sich nach Eingang des Antrags sobald wie möglich bei Ihnen melden.
Technische Änderungen an Fahrzeugen
Änderungen am Fahrzeug (Felgen, Federn, Anbauteile, Sitzplatzänderungen etc.) müssen in der Regel bei uns vorgeführt werden.
Das Fahrzeug darf vor der Prüfung nicht weiter verwendet werden.
Die Änderungen werden nach den asa Richtlinien und Merkblättern beurteilt.
Richtlinien Nr.2a
Richtlinien Nr.2b
asa Merkblatt 16
Technische Auskünfte erhalten Sie von 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr.
Tel: +41 41 594 44 50 E-Mail: pruefung.stva@zg.ch
Fahrzeugprüfung nicht bestanden / Nachkontrolle
Je nach Art und Anzahl der Mängel entsteht eine von drei Folgen:
-
Fahrzeug mit grösseren Mängeln
Werden grössere Mängel festgestellt, muss mit der Disposition eine Nachkontrolle eingeplant werden.
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Fahrzeug mit kleineren Mängeln
Werden kleinere Mängel festgestellt, ist die Reparatur anlässlich einer Kurzprüfung zu belegen.
-
Fahrzeug mit Bagatellmängeln
Sie sind für die schnelle Behebung der Mängel selbst verantwortlich.
Es findet keine weitere Nachkontrolle statt.
Kurzprüfung
- Die auf dem Prüfbescheid aufgeführten Mängel sind innerhalb 14 Tagen zu erledigen. Die Fahrzeugprüfung muss innerhalb 30 Tagen seit der ersten Prüfung abgeschlossen werden. Wird die Mängelbehebung nicht fristgerecht ausgeführt, werden die Kontrollschilder kostenpflichtig entzogen.
- Wird ein beanstandetes Fahrzeug während einer laufenden Fahrzeugprüfung ausser Verkehr gesetzt, das Kontrollschild deponiert oder ein Halterwechsel vollzogen, muss die Prüfung im ganzen Umfang wiederholt werden.
- Die Prüfungen der Mängel im Strassenverkehrsamt finden täglich, Montag bis Freitag, von 15.50 bis 16.20 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Prüfkosten Fr. 32.-.
- Auf welcher Prüfbahn wird Ihr Fahrzeug geprüft:
Motorräder: Prüfbahn 1
Personenwagen: Prüfbahn 3+4
übrige Fahrzeuge: Prüfbahn 5+6
Reparaturbestätigung
- Mängelbehebungen mittels Reparaturbestätigung (eRBV) müssen wie bei den Kurzprüfungen innerhalb von 14 Tagen erledigt werden. Berechtigte Garagen aus dem Kanton Zug und angrenzenden Gebieten können die fachgerechte Ausführung der Reparatur elektronisch an das Strassenverkehrsamt übermitteln. Eine weitere technische Prüfung im Strassenverkehrsamt entfällt.
- Die eRBV-Bestätigung durch Vertragswerkstätten wird beim Strassenverkehrsamt mit Fr. 20.- verrechnet.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge/ Arbeitsmaschinen
Bei Fragen zu Landwirtschafts- und Arbeitsfahrzeugen, Ausnahmefahrzeugen und gewerblichen Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h wenden Sie sich an die Verkehrsexperten.
Technische Auskünfte erhalten Sie von 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr
Tel: +41 41 594 44 50 E-Mail: pruefung.stva@zg.ch
Ihr Anliegen wird entgegengenommen und an unsere zuständigen Spezialisten weitergeleitet.
Wir nehmen so schnell wie möglich mit Ihnen Kontakt auf.
Schalter:
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.45 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr
Telefon:
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.