Fahrzeuge & Kontrollschilder
Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem Zustand und mit Kontrollschildern verwendet werden.
Wir prüfen dies für Sie anlässlich der Fahrzeugprüfung.
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Fahrzeugprüfung
Fahrzeuge müssen betriebssicher sein und den Vorschriften entsprechen, darum werden Fahrzeuge regelmässig durch uns kontrolliert.
Ziel ist es, das Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind und auch die Umwelt und die Strassen nicht unnötig belastet werden.
Fahrzeug Anmeldung
Ihr Fahrzeug kann im Kanton Zug angemeldet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben einen Fahrzeugausweis im Original oder
- Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug und haben einen Prüfungsbericht 13.20A im Original erhalten.
- Sie haben für das Fahrzeug einen Versicherungsnachweis bestellt bei Ihrem Haftpflichtversicherer (ausser bei Anhängern).
- Sie haben den Wohnsitz bzw. die Firma hat das Domizil im Kanton Zug und
- Der Standort des Fahrzeuges befindet sich im Kanton Zug.
Versicherungsnachweis bestellen
Den Versicherungsnachweis können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung bestellen. Anschliessend wird dieser dem Strassenverkehrsamt elektronisch übermittelt.
Anhänger benötigen keine Versicherung.
Halterwechsel verboten / Code 178
Für nicht angemeldete Personen oder Firmen bei der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) sind die folgenden Formulare zu verwenden.
Eintrag «Halterwechsel verboten» Gesuch
Löschung «Halterwechsel verboten» Gesuch
Anmeldung von Fahrzeugen für Firmen mit c/o-Adressen
Firmen, welche das Rechtsdomizil bei einer anderen juristischen bzw. natürlichen Person haben, können mit einer schriftlichen Bestätigung des Standortes eine Fahrzeug-Anmeldung beantragen.
Weiterführende Information
Unterlagen einreichen
Sie können alle Unterlagen per Post an das Strassenverkehrsamt schicken oder zu Öffnungszeiten am Schalter vorbeikommen an der Hinterbergstrasse 41 in Steinhausen.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Ihr bisheriges Fahrzeug wird ausser Verkehr genommen und das neue angemeldet.
Vorläufige Verkehrsberechtigung: bei einem Fahrzeugwechsel können Sie das neue Fahrzeug mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während Ihre Unterlagen per Post an das Strassenverkehrsamt geschickt werden für die Umschreibung.
Die vorläufige Verkehrsberechtigung und alle weiteren Informationen erhalten Sie hier: Vorläufige Verkehrsberechtigung
Nötige Unterlagen:
-
Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
-
Versicherungsnachweis
Sie können zum bestehenden Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug mit den gleichen Kontrollschildnummern anmelden.
Nötige Unterlagen:
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
- Versicherungsnachweis
Sie möchten Ihr Fahrzeug auf Ihre bisherigen Kontrollschilder anmelden. Diese Kontrollschilder sind beim Strassenverkehrsamt deponiert.
Nötige Unterlagen:
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
- Versicherungsnachweis
Für Ihr Fahrzeug benötigen Sie neue Kontrollschilder.
Nötige Unterlagen:
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
- Versicherungsausweis
Sie übernehmen die Kontrollschilder eines anderen Halters und melden Ihr bestehendes oder Ihr neues Fahrzeug an.
Nötige Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular für die Kontrollschilderabtretung
- Ausweiskopien der unterzeichnenden Personen (für Schweizer ID oder Pass-Kopie; für Ausländer Aufenthaltsbewilligung)
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
- Versicherungsnachweis
Kontrollschilder
Allgemeines
- Kontrollschilder, mit Ausnahme der Schilder für die provisorische Zulassung, bleiben Eigentum der Behörde.
- Die Abgabe und Deponierung von Kontrollschildern unterliegt der Tagesbesteuerung der Fahrzeuge.
Informieren Sie sich über die Verkehrssteuern.
Adress- / Namensänderung
Für Privatpersonen:
Adressänderung innerhalb des Kantons Zug:
Nachdem Sie Ihre neue Adresse der Einwohnergemeinde gemeldet haben, können Sie den Original Fahrzeugausweis an das Strassenverkehrsamt schicken oder zu Öffnungszeiten am Schalter vorbeikommen an der Hinterbergstrasse 41 in Steinhausen. Die Adresse wird kostenlos geändert im Fahrzeugausweis.
Nötige Unterlagen:
- Original Fahrzeugausweis
Adressänderung aufgrund Zuzugs aus einem anderen Kanton:
Sie sind von einem anderen Kanton in den Kanton Zug umgezogen und der Standort Ihres Fahrzeuges befindet sich jetzt im Kanton Zug. Nachdem Sie sich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben auf Zuger Kontrollschilder. Sie können zu Öffnungszeiten beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zug an der Hinterbergstrasse 41 in Steinhausen vorbeikommen und die Umschreibung direkt am Schalter erledigen.
Nötige Unterlagen:
- Original Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis mit neuer Adresse
- Ausserkantonale Kontrollschilder
Wegzug in einen anderen Kanton
Melden Sie Ihre neue Adresse innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle oder dem Amt für Migration des neuen Wohnsitzkantons. Erkundigen Sie sich vorgängig beim zuständigen Strassenverkehrsamt über das Vorgehen. Die Zuger Kontrollschilder können Sie direkt bei der Ummeldung beim zuständigen Strassenverkehrsamt abgegeben.
Wegzug in ins Ausland
Nach Ihrer Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle müssen Sie innert 14 Tagen die Zuger Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Zug abgeben. Sollte es nicht möglich sein die Kontrollschildnummern innert dieser Frist abzugeben, so müssen Sie das Strassenverkehrsamt rechtzeitig informieren über eine eventuelle Fristverlängerung.
Namensänderung:
Nach der Änderung Ihres Namens im Pass oder Identitätskarte, bzw. auf der Aufenthalstbewilligung kann auch der Name im Fahrezugausweis angepasst werden.
Nötige Unterlagen
- Original Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis mit neuem Namen
Für Firmen:
Adress- bzw. Domiziländerung innerhalb des Kantons Zug:
Sobald die Adress- bzw. Domiziländerung im Handelsregisterauszug Ihrer Firma geändert ist, können Sie den Original Fahrzeugausweis an das Strassenverkehrsamt schicken oder zu Öffnungszeiten am Schalter vorbeikommen an der Hinterbergstrasse 41 in Steinhausen. Die Adresse wird kostenlos geändert im Fahrzeugausweis.
Adress- bzw. Domiziländerung aufgrund Zuzugs aus einem anderen Kanton:
Ihre Firma hat das Domizil in den Kanton Zug verlegt und der Standort Ihrer Firmenfahrzeuge befinden sich jetzt im Kanton Zug. Nachdem die Domiziladresse im Handelsregisterauszug geändert ist, müssen auch die Firmenfahrzeuge umgeschrieben werden auf Zuger Kontrollschilder. Sie können zu Öffnungszeiten beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zug an der Hinterbergstrasse 41 in Steinhausen vorbeikommen und die Umschreibung direkt am Schalter erledigen.
Nötige Unterlagen:
- Original Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis mit neuer Adresse
- Ausserkantonale Kontrollschilder
Wegzug in einen anderen Kanton
Nachdem das Domizil die Firma geändert ist im Handelsregisterauszug, können Sie sich beim zuständigen Strassenverkehrsamt erkundigen über das Vorgehen der Umschreibung der Firmenfahrzeuges. Die Zuger Kontrollschilder können bei der Umschreibung direkt beim zuständigen Strassenverkehrsamt abgegeben werden.
Namensänderung:
Nachdem der Firmenname geändert ist im Handelsregisterauszug, müssen auch die Fahrzeugausweise angepasst werden innert 14 Tagen.
Nötige Unterlagen
- Original Fahrzeugausweise
- Versicherungsnachweis mit neuem Firmennamen
Verlust Fahrzeugausweis
Bei Verlust oder Diebstahl beantragen Sie ein Duplikat.
E-Bike / Motorfahrrad
Es gibt schnelle und langsame E-Bikes. Diese werden unterschiedlich angemeldet.
Motorfahrräder sowie schnelle E-Bikes mit einer elektrischen Tretunterstützung über 25 km/h und einer Leistung bis max. 1 kW, werden mit einem gelben Motorfahrradschild eingelöst.
Langsame E-Bikes bis 25 km/h und einer Leistung bis max. 500 W werden nicht eingelöst.
Auf dem Merkblatt und auf dem Gesuch finden Sie weitere Informationen zur Versicherung, Vignette und den Gebühren.
Ersatzfahrzeug
Wenn Ihr Fahrzeug wegen eines Schadens nicht gebrauchsfähig ist, dürfen Sie für maximum 30 Tage ein Ersatzfahrzeug Ihrer Garage verwenden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Beachten Sie, dass die Kontrollschilder erst am Ersatzfahrzeug angebracht werden, wenn Sie den Ersatzfahrzeugausweis haben. Sonst machen Sie sich strafbar und Sie sind nicht versichert.
Nötige Unterlagen:
- Formular Ersatzfahrzeugbewilligung
- Original Fahrzeugausweis des Fahrzeuges in Reparatur
- Original Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeuges
- Ev. Betriebssicherheitsbestätigung eines anerkannten Garagebetriebes
Import
Importierte Fahrzeuge können nach der Verzollung bei der Technischen Auskunft des Strassenverkehrsamtes Zug zur Fahrzeugprüfung angemeldet werden.
Die Anmeldung ist vormittags von Montag bis Freitag möglich ab 07:30 Uhr bis 11:45 Uhr.
Export
Export-Kontrollschilder sind befristet gültig bis Ende eines Monates.
Eine Verlängerung ist nicht möglich. Liegt die letzte Fahrzeugprüfung ausserhalb des Prüfungsintervalls, muss die Betriebssicherheit des Fahrzeuges betstätigt werden.
Export-Kotrollschilder werden nur vormittags ab 07:30 bis 11:45 Uhr von Montag bis Freitag abgegeben.
Nötige Unterlagen:
- Gesuch für eine befristete Zulassung zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland (Export)
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
- Gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung
- Gültiger Führerausweis
- Ev. Betriebssicherheitsbestätigung (nur für Fahrzeuge ausserhalb des Prüfungsintervalls und bestätigt von anerkannter Zuger Garage)
Weiterführende Information
Gebühren
Export |
|
---|---|
Fahrzeugausweis |
Fr. 40.00 |
Kontrollschilder | Fr. 40.00 |
Kontrollmarke | Fr. 5.00 |
Versicherung bis 15. des Monats | Fr. 110.00 |
Verkehrssteuern (Anzahl Tage) |
Die Gebühren sind bar, mit Debit-/Kredit-Karten (ausser American Express) oder mit Maestro-/Postcard und TWINT zu bezahlen.
Veteranenfahrzeuge
Veteranenfahrzeuge werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt. Deren Halter betreiben für die Erhaltung solcher Fahrzeuge als Zeugen ihrer Zeit einen beträchtlichen Aufwand.
Aus diesem Grunde recht fertigen sich – unter Wahrung der Verkehrs - und Betriebssicherheit – gewisse Ausnahmeregelungen, die der besonderen Verwendung und der Bedeutung von Veteranenfahrzeugen als technisches Kulturgut Rechnung tragen.
Gebühren
Die wichtigsten Gebühren für die Zulassung von Motorfahrzeugen sind: | |
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Fahrzeugausweis: - Motorfahrrad - alle anderen Arten - Änderungen - Versicherungswechsel - Eintrag- inkl. Löschung «Halterwechsel verboten» |
Fr. 35.00 Fr. 40.00 Fr. 25.00 Fr. 35.00 Fr. 10.00 |
Kontrollschilder: - Motorfahrrad - Einzelkontrollschild - Paar |
Fr. 10.00 Fr. 20.00 Fr. 40.00 |
Pauschalgebühr: - Wechselschilder (Einzel oder Paar) |
Fr. 80.00 |
Die vollständige Auflistung finden Sie unten in der Verordnung. |
Kontakt
Strassenverkehrsamt
Montag bis Freitag 07:30 - 11:45 13:00 - 16:30
Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.