Schiffszulassung
Sie möchten ein Schiff anmelden oder abmelden?
Wie lassen Sie Ihre Personalien ändern oder melden den Verlust Ihres Schiffsausweises?
Wie ist das Kennzeichen anzubringen?
Wann brauche ich eine Schiffsvignette?
Sämtliche Fragen werden in den entsprechenden Themenblöcken beantwortet.

Schiff anmelden
Grundsätzlich benötigen alle Schiffe, die auf / über einer Wasserfläche
oder auf einem öffentlichen Gewässer stationiert / eingesetzt werden,
einen Schiffsausweis und eine Kontrollschildnummer.
Ausnahmen, die keine Zulassung brauchen
- Schiffe, die kürzer sind als 2,5 Meter
- Strandboote
- Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
- Kleine Gummiboote nach Art.16 Abs. 2bis der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV)
Kontrollschild (Kennzeichen)
Von der Schifffahrtskontrolle Zug erhalten Sie keine Kontrollschildnummern.
Der Bootsbesitzer ist verantwortlich für das sachgerechte Anbringen der Kontrollschildnummern.
Die Kontrollschildnummern sind auf beiden Seiten des Schiffes an gut sichtbarer Stelle in witterungsbeständigen lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern anzubringen.
Die Schriftzeichen und Ziffern müssen bei Schiffen mit einer Länge bis zu 15 m mindestens 8 cm, bei den übrigen Schiffen mindestens 20 cm hoch sein. Ihre Breite und die Stärke der Striche sind entsprechend der Höhe zu bemessen. Die Schriftzeichen und Ziffern müssen hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund und gut lesbar sein.
Schiff abmelden
Für die Abmeldung Ihres Schiffes senden Sie uns den Schiffsausweis zur Annullation zu.
Die Kontrollschildnummern sind sachgemäss vom Halter zu entfernen.
Verlust Schiffsausweis
Bei Verlust oder Diebstahl beantragen Sie einen neuen Ausweis (Duplikat).
Adressänderung- / und Namensänderung
Adressänderungen und Namensänderungen werden erst vorgenommen, wenn diese bei der Einwohnerkontrolle gemeldet sind.
Benötigte Unterlagen:
- Schiffsausweis
- Kopie Ausländerausweis / Identitätskarte
Schiffsvignette / Ferienbewilligung
Schiffe die nicht vom Kanton Zug zugelassen sind, benötigen eine Bewilligung.
Diese beziehen Sie bei uns vor Ort unter Vorweisung des Schiffsausweises.
Schiffe mit ausserkantonaler Zulassung, sind auf den Zuger Seen bewilligungspflichtig.
Die Bewilligung wird in Form von zwei Vignetten erteilt, die beidseitig am Bug des Schiffes gut sichtbar anzubringen sind.
Die Gültigkeit der Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des laufenden Monats. Sie kann nur einmal pro Kalenderjahr bezogen werden und kostet Fr. 200.–.
Die Vignette beziehen Sie zu den offiziellen Öffnungszeiten beim:
Strassenverkehrsamt / Schifffahrtskontrolle des Kantons Zug
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Schiffe mit ausländischer Zulassung, welche auf den Zuger Seen zugelassen werden, benötigen eine Bewilligung. Zudem müssen solch ausländische Schiffe, vor der Erteilung einer Vignette, amtlich geprüft werden. Dabei müssen die Vorschriften gemäss Binnenschifffahrtsverordnung eingehalten werden (Verkehrsvorschriften, Ausrüstung, Gewässerschutz, sanitäre Einrichtungen, Haftpflichtversicherung, Führerausweis). Informationen zur amtlichen Prüfung sind erhältlich beim Strassenverkehrsamt / Schifffahrtskontrolle (Tel.: +41 41 728 47 11).
Die Bewilligung wird in Form von zwei Vignetten erteilt, die beidseitig am Bug des Schiffes gut sichtbar anzubringen sind. Die Gültigkeit der Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des laufenden Monats. Sie kann nur einmal pro Kalenderjahr bezogen werden und kostet Fr. 200.–.
Die Vignette kann zu den offiziellen Öffnungszeiten bezogen werden beim
Strassenverkehrsamt / Schifffahrtskontrolle des Kantons Zug
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Die wichtigsten Gebühren
Schiffszulassung |
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Schiffsausweis | Fr. 60.- |
Änderung im Schiffsausweis | Fr. 25.- |
Duplikat | Fr. 40.- |
Versicherungswechsel | Fr. 35.- |
Einträge von Adressänderungen | gebührenfrei |
Namensänderungen infolge einer Änderung im Zivilstand |
gebührenfrei |
Montag bis Freitag 07:30 - 11:45 13:00 - 16:30
Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.