Anlässe

Sie planen einen Anlass und wollen wissen, wie Sie vorgehen müssen? Folgend finden Sie wichtige Informationen und Erläuterungen zum Vorgehen bzw. zum Ablauf einer Anlassmeldung und/oder einem Bewilligungsgesuch.

Veranstaltungen

Häufig gestellte Fragen

Gesetzliche Grundlagen

Das Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-​Organisationsgesetz - PolOrgG - BGS 512.2) vom 30. November 2006 (§ 20) ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung eines Anlasses (Bereich Sicherheit).

Die weiteren gesetzlichen Grundlagen sind folgend aufgeführt:

Grobbeurteilung von Anlassrisiken

Sie können selber schnell und einfach überprüfen, ob Sie uns Ihren Anlass melden müssen oder nicht. Beantworten Sie dazu die unten stehenden Fragen. Sollten Sie eine Frage mit 'Ja' oder 'weiss nicht' beantworten, ist Ihr Anlass melde-​ und/oder bewilligungspflichtig. 

Anlass melden

Auf der nachfolgenden Seite finden Sie umfassende Informationen, gesetzliche Grundlagen, Merkblätter und eine Übersicht der Veranstaltungsplätze. Ausserdem können Sie dort Ihr Gesuch ausfüllen.

 

Beabsichtigen Sie, eine Veranstaltung ausserhalb der Stadt Zug durchzuführen, wählen Sie bitte die entsprechnede Nutzungsart im Abschnitt «Kanton Zug und Stadt Zug» und wenden Sie sich bitte wie bisher an die entsprechende Landgemeinde.

Kontakt

Fachstelle Bewilligungen

An der Aa 4
6300 Zug
Montag bis Sonntag
geschlossen