Gesuch um Erlass der Vollzugskostenbeteiligung bei besonderen Vollzugsformen
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Einreichung eines Gesuchs um Erlass der Vollzugskostenbeteiligung bei den besonderen Vollzugsformen (EM und HG).
Prüfung Kostenerlassgesuch
Die Prüfung eines eingereichten Kostenerlassgesuchs richtet sich im Grundsatz nach den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG der Justizkommission der zivilrechtlichen Kammer des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs (Kreisschreiben vom 10. Dezember 2009 an die Betreibungsämter des Kantons Zug).
Zur Prüfung eines Kostenerlassgesuchs benötigt der VBD das vollständig ausgefüllte Formular "Berechnung Kostenerlass" inkl. sämtlicher Belege. Als Auslagen können nur Aufwendungen angerechnet werden, die von der gesuchstellenden Person tatsächlich geleistet / nachweislich bezahlt werden
Bei Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zu einer IV-Rente oder bei einer aktiven Lohnpfändung muss das Formular nicht ausgefüllt werden (Zutreffendes ankreuzen, Formular unterschreiben und Bestätigung WSH, EL bzw. Lohnpfändung beilegen).
Benötigte Dokumente
- Vollständig ausgefülltes Kostenerlassformular
- Sämtliche Belege zu den gemachten Angaben
Gesuch um Erlass der Vollzugskostenbeteiligung bei besonderen Vollzugsformen
Das Berechnungsformular ist zusammen mit dem Gesuch um Strafverbüssung in Form von EM oder HG beim Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug, An der Aa 6, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Im Merkblatt finden sich nähere Angaben und Informationen zum Ausfüllen des Formulars.
Formular Kostenerlass
Merkblatt Vollzugskostenbeteiligung
Kontakt
Vollzugs- und Bewährungsdienst
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00