Wehrpflichtersatz

Wir veranlagen und beziehen die Wehrpflichtersatzabgaben der Schweizer, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten. Dafür arbeiten wir eng mit der kantonalen Steuerverwaltung, der Militärverwaltung und den Gemeinden zusammen und sind Partner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Kontakt

Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär – Wehrpflichtersatz

Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen

Telefonische Beratungszeiten / Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 11:45

Dienstag
08:00 - 11:45

Mittwoch
08:00 - 11:45

Donnerstag
08:00 - 11:45

Freitag
Geschlossen

Über uns

Der Wehrpflichtersatz ist zuständig für:

  • die Veranlagung;
  • das Inkasso;
  • die Ersatzbefreiung;
  • das Bezugsverfahren;
  • das Mahn- und Betreibungsverfahren;
  • die Zahlungserleichterung (Ratenzahlungen, Stundungen und Erlasse);
  • die Verlustscheinbewirtschaftung;
  • die Rückzahlung und Rückerstattung.