Wehrpflichtersatzabgabe

Wir veranlagen und beziehen die Wehrpflichtersatzabgaben der Schweizer, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten. Dafür arbeiten wir eng mit der kantonalen Steuerverwaltung, der Militärverwaltung und den Gemeinden zusammen und sind Partner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Schweizer Banknoten

Ersatzpflicht

Verfassungsmässige Grundlagen:
Nach Artikel 59 der Bundesverfassung haben Schweizer, welche keinen Militär- oder zivilen Ersatzdienst leisten, eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG Art. 1–9) und in der entsprechenden Verordnung WPEV (Art. 1–5).

Veranlagung

Die Veranlagung für den Wehrpflichtersatz erfolgt jährlich. Zuständig ist Ihr Wohnortskanton (in dem Sie am 31. Dezember des Ersatzjahres angemeldet sind).

Militärdienstpflichtige, welche ins Ausland verreisen wollen, werden vor Antritt des Auslandurlaubes veranlagt.

Ersatzbefreiung

  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ersatzbefreiung möglich (z. B. Invalidität).
  • Damit diese Abklärungen speditiv behandelt werden können, ist Ihre Mithilfe unumgänglich.
  • Legen Sie Ihrem Gesuch die sachdienlichen Unterlagen (z. B. Rentenverfügungen der IV oder SUVA) bei.


Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe WPEG (Art. 4 und 4a) und in der zugehörigen Verordnung WPEV (Art. 1–4).

Rückerstattung der Ersatzabgabe

 

Ratenzahlung, Stundung und Erlass

  • Befinden Sie sich in einem finanziellen Engpass, so können Sie uns ein diesbezügliches Gesuch (Stundung, Ratenzahlung oder Erlass) stellen.
  • Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Lage mit entsprechenden Unterlagen (z. B. Verfügungen über Sozialhilfen usw.).
  • Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf und beantragen Sie eine Ratenzahlung


Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im WPEG Art. 37 und WPEV Art. 52.

Einzahlungen

Weiterführende Informationen

Kontakt

Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär – Wehrpflichtersatz

Kontaktformular
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen

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Geschlossen

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