Wehrpflichtersatzabgabe
Wir veranlagen und beziehen die Wehrpflichtersatzabgaben der Schweizer, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten. Dafür arbeiten wir eng mit der kantonalen Steuerverwaltung, der Militärverwaltung und den Gemeinden zusammen und sind Partner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Ersatzpflicht
Verfassungsmässige Grundlagen:
Nach Artikel 59 der Bundesverfassung haben Schweizer, welche keinen Militär- oder zivilen Ersatzdienst leisten, eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG Art. 1–9) und in der entsprechenden Verordnung WPEV (Art. 1–5).
Veranlagung
Die Veranlagung für den Wehrpflichtersatz erfolgt jährlich. Zuständig ist Ihr Wohnortskanton (in dem Sie am 31. Dezember des Ersatzjahres angemeldet sind).
Militärdienstpflichtige, welche ins Ausland verreisen wollen, werden vor Antritt des Auslandurlaubes veranlagt.
Ersatzbefreiung
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ersatzbefreiung möglich (z. B. Invalidität).
- Damit diese Abklärungen speditiv behandelt werden können, ist Ihre Mithilfe unumgänglich.
- Legen Sie Ihrem Gesuch die sachdienlichen Unterlagen (z. B. Rentenverfügungen der IV oder SUVA) bei.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe WPEG (Art. 4 und 4a) und in der zugehörigen Verordnung WPEV (Art. 1–4).
Rückerstattung der Ersatzabgabe
Ratenzahlung, Stundung und Erlass
- Befinden Sie sich in einem finanziellen Engpass, so können Sie uns ein diesbezügliches Gesuch (Stundung, Ratenzahlung oder Erlass) stellen.
- Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Lage mit entsprechenden Unterlagen (z. B. Verfügungen über Sozialhilfen usw.).
- Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf und beantragen Sie eine Ratenzahlung
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im WPEG Art. 37 und WPEV Art. 52.
Einzahlungen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Eidgenössische Steuerverwaltung
Kontakt
Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär – Wehrpflichtersatz
6312 Steinhausen
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