Militärdienst leisten

Die Schweizer Armee ist nach dem Milizprinzip organisiert. Sie beruht auf dem Grundsatz der Militärdienstpflicht für alle Schweizer Bürger. Schweizerinnen können sich freiwillig zum Militärdienst melden.

AdA gibt Instruktionen

Allgemeines zur Militärdienstpflicht

Jeder Schweizer hat die Pflicht, Militärdienst zu leisten – in der Regel vom 18. bis zum 37. Lebensjahr. Frauen können sich freiwillig für den Militärdienst melden.

Wir begleiten Sie als Militärdienstleistende vom Orientierungstag bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des VBS.

Militärische Meldepflicht

Mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung beginnt die Meldepflicht. Sie dauert für alle in der Armee oder im Zivilschutz Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten, bis die Militärdienstpflicht erfüllt ist.

Änderungen von persönlichen Daten sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Eine Meldung an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung genügt.

 

Persönliche Ausrüstung

Informationen zur persönlichen Ausrüstung für Ihren Militärdienst finden Sie unter «Retablierungsstelle Steinhausen» oder unter «Persönliche Ausrüstung für Angehörige der Armee».

Kontakt

Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär – Militärverwaltung

Kontaktformular
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Dossiers

Globaler Rumpfkrafttest
Unsere Moderatoren führen durch den Orientierungstag und zeigen jungen Frauen und Männern auf, welche Möglichkeiten Militär- und Schutzdienstpflichtige oder Freiwillige haben.
Weibliche AdA bei Instruktion von Rekruten
Die Rekrutierung wird für alle Stellungspflichtigen des Kantons Zug im Rekrutierungszentrum in Rüti ZH durchgeführt und dauert zwei Tage.
Sturmgewehr 90 (Stgw 90) auf Schiessstand
Auf dieser Seite erfahren Sie, ob und wo Sie die obligatorische Schiesspflicht im Kanton Zug erfüllen müssen.
Schweizer Banknoten
Wir veranlagen und beziehen die Wehrpflichtersatzabgaben der Schweizer, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten. Dafür arbeiten wir eng mit der kantonalen Steuerverwaltung, der Militärverwaltung und den Gemeinden zusammen und sind Partner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

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