Militärdienst leisten
Die Schweizer Armee ist nach dem Milizprinzip organisiert. Sie beruht auf dem Grundsatz der Militärdienstpflicht für alle Schweizer Bürger. Schweizerinnen können sich freiwillig zum Militärdienst melden.
Allgemeines zur Militärdienstpflicht
Jeder Schweizer hat die Pflicht, Militärdienst zu leisten – in der Regel vom 18. bis zum 37. Lebensjahr. Frauen können sich freiwillig für den Militärdienst melden.
Wir begleiten Sie als Militärdienstleistende vom Orientierungstag bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des VBS.
Militärische Meldepflicht
Mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung beginnt die Meldepflicht. Sie dauert für alle in der Armee oder im Zivilschutz Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten, bis die Militärdienstpflicht erfüllt ist.
Änderungen von persönlichen Daten sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Eine Meldung an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung genügt.
Persönliche Ausrüstung
Informationen zur persönlichen Ausrüstung für Ihren Militärdienst finden Sie unter «Retablierungsstelle Steinhausen» oder unter «Persönliche Ausrüstung für Angehörige der Armee».
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Die Militärverwaltung bleibt vom 23. Dezember 2024 bis und mit am 3. Januar 2025 geschlossen.