Persönliche Ausrüstung
Als angehörige Person der Armee (AdA) erhalten Sie eine persönliche Ausrüstung. Diese erfüllt zweckmässig die Bedürfnisse der Grundbereitschaft und zeigt, dass Sie Mitglied der Schweizer Armee sind.
Persönliche Ausrüstung für Angehörige der Armee
Der Bund rüstet die Angehörigen der Armee (AdA) unentgeltlich aus. Sie sind verpflichtet, zu jedem Dienst mit vollständiger, sauberer und einsatztauglicher Ausrüstung sowie mit privater Unterwäsche einzurücken. Auch die erforderlichen Utensilien für den Sport und für die Körperpflege bringen Sie selbst mit.
Als AdA müssen Sie Ihre persönliche Ausrüstung in der Regel an Ihrem Wohnort sicher aufbewahren. Des Weiteren sind Sie aufgefordert, diese in gutem Zustand zu halten und unbrauchbar gewordene Gegenstände zu ersetzen.
Bei der Retablierungsstelle können Angehörige der Armee ihre Ausrüstung beziehen und wieder zurückgeben.
Bitte bringen Sie Ihr Dienstbüchlein mit.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Retablierungsstelle Steinhausen.
Montag
07:30 - 11:45
13:30 - 17:00
Dienstag geschlossen
Mittwoch
07:30 - 11:45
13:30 - 17:00
Donnerstag geschlossen
Freitag
07:30 - 11:45
13:30 - 17:00