Entlassung aus der Militärdienstpflicht / Armee
Nachdem Sie die Militärdienstpflicht erfüllt haben, erfolgt die Entlassung aus der Militärdienstpflicht und aus der Armee.
Informationen zur Entlassung
Per 31.12.2025 werden folgende Angehörige der Armee (AdA) aus der Militärdienstpflicht / Armee entlassen:
Durchdiener
a) Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Wachtmeister und Oberwachtmeister, welche die Ausbildungsdienstpflicht als Durchdiener erfüllt haben, bleiben noch während vier Jahren eingeteilt und werden danach abgerüstet und aus der Armee entlassen. Aus der Militärdienstpflicht entlassen werden sie erst nach einer weiteren Verweildauer von drei Jahren;
b) Feldweibel, Hauptfeldweibel und Fouriere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 31. Altersjahr vollenden und während mindestens vier Jahre eingeteilt waren;
c) Subalternoffiziere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden und während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.
Angehörige mit WK-Modell
d) Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 10. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt und die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben;
e) Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 12. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt;
f) Höhere Unteroffiziere in Einheiten mit Jahrgang 1989;
g) Subalternoffiziere mit Jahrgang 1985;
h) Höhere Unteroffiziere in Stäben von Trp Kö und Hauptleute mit Jahrgang 1983;
i) Höhere Unteroffiziere in Stäben von Gs Vb, Spezialisten und Stabsoffiziere mit Jahrgang 1975;
j) Alle AdA mit freiwilliger Verlängerung der Militärdienstpflicht und höhere Stabsoffiziere mit Jahrgang 1960.
Soldaten und Gefreite, die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht von 260 Diensttagen nicht erfüllt haben, bleiben bis zum Ende des 12. Kalenderjahres nach der Beförderung zum Soldaten militärdienstpflichtig.
Die militärische Entlassung findet am 02.12.2025 statt:
Ort: Stierenmarktareal (Markthalle)
Zeit: Einrücken zwischen 12:30 und 14:00 Uhr (gemäss Aufgebot)
Tenue: Zivil
Das Aufgebot und weitere Informationen zur Entlassung werden den Angehörigen der Armee (AdA) spätestens sechs Wochen vor der Entlassung zugestellt.
Sollten Sie zwei Wochen vor dem Entlassungsdatum noch kein Aufgebot erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Militärverwaltung.
Hinweis:
Waffen (Rechtsgrundlage VPAA vom 21.11.2018 / Stand 01.01.2023)
Allgemein
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht / Armee ein gültiger Waffenerwerbsschein abgegeben wird, (Gesuchsformular ist bei der Zuger Polizei oder unter http://waffen.fedpol.admin.ch erhältlich und bei der Zuger Polizei einzureichen) sowie:
Überlassung des persönlichen Sturmgewehrs zu Eigentum
Sofern Sie durch Eintragungen im Schiessbüchlein / Militärischen Leistungsausweis nachweisen, dass Sie in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) mindestens vier Bundesübungen (OP/FS) 300 Meter absolviert haben, erhalten Sie die Waffenart, mit der Sie die Rekrutenschule absolviert haben.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Die Militärverwaltung bleibt vom 23. Dezember 2024 bis und mit am 3. Januar 2025 geschlossen.