Auslandabwesenheit
Sie planen einen längeren Aufenthalt im Ausland? Hier erfahren Sie, ob dieser in Bezug auf Ihren Militärdienst ein Gesuch erfordert und wie Sie dabei vorgehen müssen.
Weniger als ein Jahr im Ausland
Sie müssen kein Gesuch stellen.
Pflichten vor der Ausreise
Die Postzustellung in der Schweiz muss gewährleistet sein. Sollte Ihr Dienst in die Zeit des Auslandaufenthaltes fallen, müssen Sie rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen. Findet Ihr Auslandaufenthalt während der Schiessperiode (April – August) statt, müssen Sie zusätzlich ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht einreichen.
Länger als ein Jahr im Ausland
Sie planen einen längeren Auslandaufenthalt und melden sich in der Schweiz zivilrechtlich ab? Dann müssen Sie beim Kreiskommando des Wohnortes ein Gesuch um Auslandurlaub einreichen.
Folgende Unterlagen sind beizulegen:
- Gesuch um Auslandurlaub
- Dienstbüchlein
- Immatrikulationsbestätigung/Arbeitsvertrag
Pflichten vor der Ausreise:
- Absolvierung der Dienstpflicht
- Erfüllen der Schiesspflicht
- Bezahlung von Wehrpflichtersatz
- Hinterlegung der Ausrüstung/Waffe in der Retablierungsstelle
- zivilrechtliche Abmeldung bei der Wohngemeinde
Dem Gesuch (PDF) um Auslandurlaub wird entsprochen, wenn Sie die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllen.
Nach der Rückkehr müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen wieder zivilrechtlich anmelden.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Die Militärverwaltung bleibt vom 23. Dezember 2024 bis und mit am 3. Januar 2025 geschlossen.