Urlaubsgesuch
Sie möchten einen kurzen Urlaub während des Militärdienstes beantragen? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.
Persönlicher Urlaub
Als persönlicher Urlaub gilt die Freizeit, die der zuständige Kommandant auf persönliches Gesuch hin gewährt. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub, weswegen Sie hierfür die Bewilligung Ihres Kommandanten benötigen.
Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich einreichen. Bei Notfällen, beispielsweise bei einem Todesfall in der Familie, können Sie auch während des Dienstes Urlaub beantragen.
Zuständig ist Ihr Einheitskommandant!
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Die Militärverwaltung bleibt vom 23. Dezember 2024 bis und mit am 3. Januar 2025 geschlossen.