Schiesswesen

Auf dieser Seite erfahren Sie, ob und wo Sie die obligatorische Schiesspflicht im Kanton Zug erfüllen müssen.

Sturmgewehr 90 (Stgw 90) auf Schiessstand

Hinweise zur Schiesspflicht

Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich die obligatorische Schiessübung.

Subalternoffiziere haben bis und mit dem 35. Altersjahr eine obligatorische Schiessübung zu absolvieren.

Schiesspflichtige Frauen haben die Schiesspflicht auch zu erfüllen.

Die Schiesspflicht ist jeweils vom 1. April bis spätestens 31. August in einem anerkannten Schiessverein zu erfüllen respektive der Nachschiesskurs ist gemäss öffentlichen Publikationen (Amtsblatt, Website) zu bestehen.

Im Jahr der Entlassung aus der Militärdienstpflicht ist man nicht mehr schiesspflichtig und erhält somit keine Schiessaufforderung mehr.

Der Nachschiesskurs 2026 (nur mit Stgw möglich) findet am
Samstag, 7. November 2026, von 08.30 bis 11.45 Uhr in Rothenthurm SZ auf der Militärschiessanlage Cholmattli (Erste Altmatt) statt.

Die aktuellen Schiessdaten stehen jeweils ab circa Mitte April auf dieser Seite über den Link «Schiessdaten» zur Verfügung.

Kontakt

Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär – Militärverwaltung

Kontaktformular
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

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Wir veranlagen und beziehen die Wehrpflichtersatzabgaben der Schweizer, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten. Dafür arbeiten wir eng mit der kantonalen Steuerverwaltung, der Militärverwaltung und den Gemeinden zusammen und sind Partner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

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