Medienstelle der Zuger Strafverfolgungsbehörden

Die Mitarbeitenden der Medienstelle orientieren die Bevölkerung zeitgerecht, aktiv und kontinuierlich über Ereignisse wie Unfälle, Verbrechen, Brände und Unwetter. Sie bitten die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe bei der Suche nach Vermissten oder suchen Zeugen.

Medienstelle der Zuger Strafverfolgungsbehörden

Erreichbarkeit Medienstelle

Tagsüber erreichen Sie die Medienstelle der Zuger Polizei und Staatsanwaltschaft unter T 041 595 41 25, ausserhalb der Bürozeiten und am Wochenende via Einsatzleitzentrale (041 595 41 41).

Mediensprecher/-innen

Melanie Merten

Melanie Merten

Leiterin Kommunikation
An der Aa 4
6301 Zug
Ursin Dosch

Ursin Dosch

Mediensprecher
An der Aa 4
CH-6301 Zug
Sharina Frey

Sharina Frey

Mediensprecherin
An der Aa 4
CH-6301 Zug

Informationskanäle

Vertiefte Einblicke in unsere Polizeiarbeit erhalten Sie auf unseren Social Media-Kanälen. 

Kontakt

Medienstelle der Zuger Strafverfolgungsbehörden

Kontaktformular
An der Aa 4
6300 Zug
Montag bis Sonntag
geschlossen

Zuger Polizei News

  • 06.07.2026
    Medienmitteilung

    092 / Knonau (ZH): Motorradfahrer lebensbedrohlich verletzt
    Ein 42-jähriger Motorradlenker ist bei einer Kollision mit einem Auto lebensbedrohlich verletzt worden. Eine weitere Person wurde leicht verletzt. Der Unfall führte zu Verkehrsbehinderungen auf der Autobahn A4.
  • 04.07.2026
    Medienmitteilung

    091 / Risch Rotkreuz: Motorradlenker bei Auffahrkollision lebensbedrohlich verletzt
    Bei einer Kollision zwischen einem Motorrad und einem Lieferwagen ist ein 48-jähriger Mann lebensbedrohlich verletzt und mit einem Rettungshelikopter ins Spital geflogen worden. Eine weitere Person wurde erheblich verletzt. Die Autobahn A4 in Richtung Zug/Zürich musste vorübergehend gesperrt werden.
  • 10.06.2026
    Medienmitteilung

    082 / Walchwil: Jugendlicher nach Diebstahl aus Fahrzeugen festgenommen
    Dank einer Bürgermeldung wurde ein 16-Jähriger festgenommen, der kurz zuvor unverschlossene Fahrzeuge nach Wertgegenständen durchsucht hatte. Der nicht im Kanton Zug gemeldete Asylbewerber wurde durch die Jugendanwaltschaft verurteilt.