Darlehen

Damit auch bestehende Liegenschaften dem Wohnraumförderungsgesetz unterstellt werden können, kann der Kanton gemeinnützigen Bauträgern unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen gewähren.

Team

Hannes Wahl

Abteilungsleiter
Richtplanung und Wohnungswesen
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Nathalie Walter

Projektleiterin
Richtplanung und Wohnungswesen
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Kontakt

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