Damit auch bestehende Liegenschaften dem Wohnraumförderungsgesetz unterstellt werden können, kann der Kanton gemeinnützigen Bauträgern unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen gewähren.

Team

Hannes Wahl

Abteilungsleiter

Nathalie Walter

Projektleiterin

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Richtplanung und Wohnungswesen

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