Für Bauträgerschaften
Geht es um preisgünstigen Wohnraum, stehen wir sowohl gemeinnützigen als auch privaten Bauträgerschaften beratend zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
Die kantonale Wohnraumförderung berät und unterstützt Bauträgerschaften bei der Realisierung von preisgünstigem Wohnraum.
Sowohl gemeinnützige als auch private Bauträgerschaften können Wohnungen dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz (WFG) unterstellen. In solchen Wohnungen können Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen vom Kanton durch Beiträge unterstützt werden (Subjekthilfe).
Projekte für innovative Wohnformen im Alter werden vom Kanton mit Beiträgen gefördert.
Damit Wohnungen dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG) unterstellt werden können, sind verschiedene kantonale Vorgaben einzuhalten:
- Maximale Anlagekosten
- Qualität der Wohnungen (Grundrisse, Umgebung etc.); Überprüfung aufgrund des Wohnungs-Bewertungs-Systems WBS des Bundesamts für Wohnungswesen
Der Kanton verfügt den preisgünstigen Wohnraum für 20 Jahre und sichert ihn mit einem Vorkaufsrecht. Nach Ende der Laufzeit kann diese mit einer Leistungsvereinbarung für jeweils 10 Jahre verlängert werden.
Die Vermietung der Wohnungen läuft nicht nach OR sondern nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG). Ein Mustermietvertrag kann hier heruntergeladen werden.
Während der Förderung kontrolliert der Kanton die Mietzinse regelmässig.
Förderinstrumente für gemeinnützige Bauträgerschaften
Gemeinnützige Bauträgerschaften kann der Kanton zusätzlich unterstützen.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Team
Wir beraten Bauträgerschaften, welche preisgünstigen Wohnraum nach WFG erstellen möchten, von der Planungs- und Projektierungsphase bis zur Vermietung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist für einen reibungslosen Ablauf hilfreich.
Für Fragen oder eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.