Projekt-/Startdarlehen

Der Kanton kann gemeinnützigen Bauträgern als Starthilfe ein zinsloses Projektdarlehen für geplante Bauvorhaben gewähren. Die Darlehen sollen in der Anfangsphase eines Projektes Aufwendungen (z.B. Honorare, Gründungskosten, Wettbewerb) vorfinanzieren, damit Bauvorhaben realisiert werden können.

Team

Hannes Wahl

Abteilungsleiter
Richtplanung und Wohnungswesen
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Nathalie Walter

Projektleiterin
Richtplanung und Wohnungswesen
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Kontakt

Richtplanung und Wohnungswesen

Aabachstrasse 5
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
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