Projekt-/Startdarlehen
Der Kanton kann gemeinnützigen Bauträgern als Starthilfe ein zinsloses Projektdarlehen für geplante Bauvorhaben gewähren. Die Darlehen sollen in der Anfangsphase eines Projektes Aufwendungen (z.B. Honorare, Gründungskosten, Wettbewerb) vorfinanzieren, damit Bauvorhaben realisiert werden können.
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Richtplanung und Wohnungswesen
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