Für Privatpersonen
Im Kanton Zug bieten verschiedene Bauträgerschaften preisgünstige Mietwohnungen an. Diese unterliegen der Kostenmiete. Der Kanton kann Haushalte mit geringem Einkommen zusätzlich mit Mietzinszuschüssen unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Kanton auch den Kauf von Wohneigentum.
Mietwohnungen
Im Kanton Zug sind rund 1900 Wohnungen dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz (WFG) unterstellt. Für diese Wohnungen gilt die Kostenmiete; d.h., dass mit dem Mietzins kein Gewinn erwirtschaftet werden darf. Zusätzlich kann der Kanton Haushalte, welche die Anforderungen erfüllen, mit Mietzinszuschüssen unterstützen.
Diese geförderten Wohnungen werden von gemeinnützigen, aber auch von privaten und institutionellen Bauträgerschaften angeboten. Ob Ihre Wohnung der kantonalen Wohnraumförderung unterstellt ist, erfahren Sie von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.
Bitte beachten Sie, dass der Kanton keinen Wohnraum vermietet oder vermittelt.
Wohneigentum
Der Kanton fördert im Rahmen des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) auch den Bau und den Erwerb von Wohneigentum für Personen, welche über ein mittleres Einkommen verfügen. Aufgrund der aktuellen Preissituation auf dem Wohnungsmarkt können die aktuell geltenden Bedingungen für die Wohneigentumsförderung heute kaum erfüllt werden.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Team
Bei Fragen zu den Mietwohnungen wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Ansprechpartnerinnen für die Immobilienverwaltungen sind:
Für Zug, Unterägeri, Oberägeri, Menzingen, Neuheim und Walchwil:
Nathalie Walter
Für Baar, Cham, Hünenberg, Risch und Steinhausen:
Sandra Blattmann