Für Privatpersonen

Im Kanton Zug bieten verschiedene Bauträgerschaften preisgünstige Mietwohnungen an. Diese unterliegen der Kostenmiete. Der Kanton kann Haushalte mit geringem Einkommen zusätzlich mit Mietzinszuschüssen unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Kanton auch den Kauf von Wohneigentum.

Mietwohnungen

Im Kanton Zug sind rund 1900 Wohnungen dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz (WFG) unterstellt. Für diese Wohnungen gilt die Kostenmiete; d.h., dass mit dem Mietzins kein Gewinn erwirtschaftet werden darf. Zusätzlich kann der Kanton Haushalte, welche die Anforderungen erfüllen, mit Mietzinszuschüssen unterstützen.

Diese geförderten Wohnungen werden von gemeinnützigen, aber auch von privaten und institutionellen Bauträgerschaften angeboten. Ob Ihre Wohnung der kantonalen Wohnraumförderung unterstellt ist, erfahren Sie von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter. 

Bitte beachten Sie, dass der Kanton keinen Wohnraum vermietet oder vermittelt.

Kontakt

Richtplanung und Wohnungswesen

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Aabachstrasse 5
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Team

Bei Fragen zu den Mietwohnungen wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. 

 

Ansprechpartnerinnen für die Immobilienverwaltungen sind:

 

Für Zug, Unterägeri, Oberägeri, Menzingen, Neuheim und Walchwil:
Nathalie Walter
Für Baar, Cham, Hünenberg, Risch und Steinhausen:
Sandra Blattmann

Nathalie Walter

Projektleiterin
Wohnungswesen
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Sandra Blattmann

Sachbearbeiterin
Wohnungswesen
Aabachstrasse 5
6301 Zug