In der Sparte Literatur und Publikationen fördern wir literarische Publikationen, Literaturveranstaltungen sowie Festschriften und historische Publikationen.

Unterstützt werden können

  • Literarische Publikationen von Zuger Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit zwei Jahren im Kanton Zug haben oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre im Kanton gelebt haben
  • Publikationen ohne Zuger Autorschaft mit einem thematisch evidenten Zuger Bezug
  • Literaturveranstaltungen mit kantonaler Ausstrahlung, die im Kanton Zug stattfinden oder einen evidenten Zuger Bezug aufweisen
  • Festschriften und historische Publikationen von Gemeinden mit übergemeindlicher beziehungsweise kantonaler Bedeutung

Nicht unterstützt werden

  • Publikationen im Zahlverlag
  • Neuauflagen

Beurteilungskriterien

  • künstlerische Qualität: Eigenständigkeit in Ton und Stil, Stimmigkeit, literarischer Mehrwert, Relevanz
  • professionelle Projektplanung und Umsetzung
  • Publikationen: Bedeutung der Thematik für den Kanton Zug
  • erwartete Resonanz
  • Verlag

Gesuchsunterlagen

  • Angaben zur Autorin/zum Autor beziehungsweise zu den massgeblich beteiligten Personen

  • Kurzbeschrieb des Inhalts beziehungsweise Projektbeschrieb

  • Dokumentation bisherige Tätigkeit/Leistungsausweis

  • Literatur: 20 Seiten des Manuskripts

  • Publikationen: Inhaltsverzeichnis, Textauszug, Beispiele von Abbildungen

  • Angaben zur Auflage, Format, Seitenumfang (Text/Abbildungen), Erscheinungsdatum

  • Angaben zur Vermarktung: Vertriebskanäle

  • Verlagskalkulation mit Finanzierungsplan und Angaben zur Herkunft der Mittel (Verkaufserträge, Eigenleistungen, Gönnerinnen und Gönner, Sponsorinnen und Sponsoren, öffentliche Hand)

Gesuch einreichen

Gesuche können nur über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.

Kontakt

Amt für Kultur

Kontaktformular
Baarerstrasse 19
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen