Fördermassnahmen

Mit der Förderung von Kunstschaffenden und Kulturprojekten legen wir die Basis für das Kulturangebot auch ausserhalb der Institutionen. Das freie Kulturschaffen wird in verschiedenen Sparten gefördert.

Sport und Kultur Kulturförderung

Fördermassnahmen

Wir fördern die künstlerische Tätigkeit im Kanton Zug:

  1. Wir ermöglichen gute Rahmenbedingungen für das Zuger Kunstschaffen.
  2. Wir pflegen die kulturelle Vielfalt.
  3. Wir öffnen einem breiten Teil der Bevölkerung den Zugang zum kulturellen Leben.

Wir fördern die Sparten bildende und angewandte Kunst, Film, Literatur und Publikationen, Musik, Tanz und Theater, Volkskultur, Kulturvermittlung und Spartenübergreifendes.

Diese Ziele hat sich der Zuger Kantonsrat bereits 1965 gesetzt, als er damals die «Förderung des kulturellen Lebens» beschloss. Das Gesetz ist bis heute aktuell.

Über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriefonds beschliesst die Direktion für Bildung und Kultur beziehungsweise der Regierungsrat auf Antrag der kantonalen Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens (Kulturkommission).

Gesuche

Gesuche können nur online über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.

Termine

Zusätzliche Sitzungen: Sitzung Förderbeiträge und Zuger Werkjahr / Sitzung Ateliervergabe.

Termine Kulturkommission: Frist für Gesuchseingabe:
21. Januar 2026 31. Dezember 2025
17. März 2026 24. Februar 2026
19. Mai 2026 28. April 2026
23. Juni 2026 2. Juni 2026
29. September 2026 8. September 2026
1. Dezember 2026 10. November 2026

Kontakt

Amt für Kultur

Kontaktformular
Baarerstrasse 19
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen