Spartenübergreifendes
Hierbei fördern wir spartenübergreifende Projekte von Vereinen, Institutionen und Gruppen sowie von Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern oder Kulturprogramme von Zuger Einwohnergemeinden.
Unterstützt werden können
- spartenübergreifende Projekte von Vereinen, Institutionen oder Gruppen
- spartenübergreifende Projekte von Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern
- ausserkantonal stattfindende Veranstaltungen oder Projekte, sofern
- sie einen evidenten Zuger Bezug aufweisen
- sie unter professioneller Projektleitung stehen
- sich der Veranstaltungs- oder Produktionsort massgeblich finanziell engagiert
- Kulturprogramme von Zuger Einwohnergemeinden, unter der Voraussetzung, dass sich die Standortgemeinden massgeblich finanziell engagieren
Beurteilungskriterien
- künstlerische Qualität: Herausragende Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Aktualität, Kontinuität, Nachhaltigkeit
- künstlerisches Potenzial
- Leistungsausweis
- professionelle Projektplanung und Umsetzung
Gesuchsunterlagen
Angaben zu den massgeblich beteiligten Personen
Dokumentation bisherige Tätigkeit/Leistungsausweis
Projektbeschrieb
Terminplan
Budget
Finanzierungsplan mit Angaben zur Herkunft der Mittel (Erträge aus Eintritten oder Verkäufen, Eigenleistungen, Gönnerinnen und Gönner, Sponsorinnen und Sponsoren, Stiftungen, öffentliche Hand)
Gesuch einreichen
Gesuche können nur über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.
Kontakt
Amt für Kultur
Baarerstrasse 19
6300 Zug
6300 Zug
Montag bis Freitag
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Samstag bis Sonntag
geschlossen
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