Hierbei fördern wir spartenübergreifende Projekte von Vereinen, Institutionen und Gruppen sowie von Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern oder Kulturprogramme von Zuger Einwohnergemeinden.

Unterstützt werden können

  • spartenübergreifende Projekte von Vereinen, Institutionen oder Gruppen
  • spartenübergreifende Projekte von Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern
  • ausserkantonal stattfindende Veranstaltungen oder Projekte, sofern
    • sie einen evidenten Zuger Bezug aufweisen
    • sie unter professioneller Projektleitung stehen
    • sich der Veranstaltungs- oder Produktionsort massgeblich finanziell engagiert
  • Kulturprogramme von Zuger Einwohnergemeinden, unter der Voraussetzung, dass sich die Standortgemeinden massgeblich finanziell engagieren

Beurteilungskriterien

  • künstlerische Qualität: Herausragende Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Aktualität, Kontinuität, Nachhaltigkeit
  • künstlerisches Potenzial
  • Leistungsausweis
  • professionelle Projektplanung und Umsetzung

Gesuchsunterlagen

  • Angaben zu den massgeblich beteiligten Personen

  • Dokumentation bisherige Tätigkeit/Leistungsausweis

  • Projektbeschrieb

  • Terminplan

  • Budget

  • Finanzierungsplan mit Angaben zur Herkunft der Mittel (Erträge aus Eintritten oder Verkäufen, Eigenleistungen, Gönnerinnen und Gönner, Sponsorinnen und Sponsoren, Stiftungen, öffentliche Hand)

Gesuch einreichen

Gesuche können nur über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.

Kontakt

Amt für Kultur

Kontaktformular
Baarerstrasse 19
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen