Interessieren Sie sich für die Geschichte Ihrer Familie? Je nachdem, wie weit Ihre Forschungen zurückreichen sollen, kann Ihnen der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst oder das Staatsarchiv weiterhelfen.

Zivilstandsregister 1953

Quellen Staatsarchiv

Kirchliche Quellen

 

Seit Jahrhunderten, bis zur Einführung der eidgenössischen Zivilstandsregister im Jahr 1876, führte die katholische Kirche im Kanton Zug Register zu Taufen, Eheschliessungen und Todesfällen. Die reformierte Kirche führte diese ab den 1860er-Jahren. Diese pfarreiweise aufgezeichneten Tauf-, Ehe- und Sterbebücher stellen die zentrale Quellengruppe für die Familienforschung vom 17. bis ins 19. Jahrhundert dar. Daneben erstellten die Pfarrherren Jahrzeitbücher.

 

Seit dem ersten Drittel des 17. Jahrhunderts setzte im Kanton Zug in fast allen Pfarreien eine mehr oder weniger konstante Registerführung ein. Die Motive zum Führen dieser Pfarrbücher sind vor allem innerkirchlich begründet. Schon früh aber mischten sich die weltlichen Behörden in die kirchliche Registerführung ein, hatten sie doch auch im weltlichen Recht den Charakter einer öffentlichen Urkunde.

 

Amtliche Quellen

 

Mit dem Inkraftsetzen des Personenrechts des Privatrechtlichen Gesetzbuches für den Kanton Zug 1862 wurde erstmals die Einrichtung von amtlichen Geburts-, Ehe- und Totenbüchern geregelt. Das Führen dieser Personenstandsregister blieb aber in den Händen der Pfarreien. Erst seit 1876 führen Zivilstandsbeamte innerhalb der neu geschaffenen Zivilstandskreise nach eidgenössischem Gesetz Geburts-, Ehe- und Sterberegister. Diese Einzelregister wurden doppelt geführt: einerseits die sogenannten A-Register in der Gemeinde des Ereignisses (Geburt, Ehe oder Todesfall), andererseits die B-Register in der Heimatgemeinde. Letztere wurden 1929 durch das Familienregister abgelöst.

 

Parallel zum eidgenössischen Zivilstandswesen sind von den Bürgergemeinden die sogenannten Bürgerregister geführt worden. Sie entsprechen in etwa dem Familienregister und sind ebenfalls eine wichtige genealogische Quelle.

 

Ergänzend zu den Pfarrbüchern und Personenstandsunterlagen empfiehlt sich die Benutzung bereits vorhandener Genealogien, so z.B. die Zusammenstellung der Bürgergeschlechter der Stadt Zug von Paul Anton Wickart.

Bürgerregister
Von den Bürgergemeinden gemäss Gemeindegesetz von 1876 geführte Register. Teilweise verfügen die Bürgergemeinden über Register, die deutlich weiter zurückreichen.

 

Zeitraum
17. Jahrhundert bis heute

 

Aufbewahrung (Originale)
Bürgergemeinden

 

Benutzung

  • Staatsarchiv Lesesaal: Mikrofilme
  • Zum Teil Formular "Einsichtsbeschränkung"
  • Innerhalb der 100-jährigen Schutzfrist gesuchspflichtig

Genealogien (u.a. Familienbücher, Stammbäume)
Privat angelegte Zusammenstellungen zur Familienforschung.

 

Zeitraum
16. – 20. Jh.

 

Aufbewahrung (Originale)
Diverse Orte

 

Benutzung

  • Staatsarchiv Lesesaal: zum Teil Mikrofilme
  • Zum Teil Formular "Einsichtsbeschränkung"
  • Zum Teil frei zugänglich

Jahrzeitbücher
Von Pfarreien und Klöstern geführte Verzeichnisse der alljährlich an bestimmten Daten für die Seelenruhe von Verstorbenen zu feiernden Gedächtnisse.

 

Zeitraum
16. – 20. Jh.

 

Aufbewahrung (Originale)
Pfarreien

 

Benutzung

  • Staatsarchiv Lesesaal: Mikrofilme
  • Frei zugänglich

Pfarrbücher (Kirchenbücher)
Von Pfarrern als Ereignisregister (Taufe, Heirat, Beerdigung) handschriftlich geführte Bücher.

 

Zeitraum
17. Jh. – heute

 

Aufbewahrung (Originale)
Pfarreien

 

Benutzung

  • Staatsarchiv Lesesaal: Mikrofilme
  • Formular "Einsichtsbeschränkung"
  • Innerhalb der 100-jährigen Schutzfrist gesuchspflichtig

Doppel der Zivilstandsregister
Gemäss den bundesrätlichen Vorschriften trugen die Zivilstandsbeamten Geburt, Eheschliessung und Todesfall, sofern in der Gemeinde geschehen, in die sog. A-Register ein. In den B-Registern wurden alle auswärtigen Ereignisse der Gemeindebürger festgehalten. Geführt wurden die B-Register vom Zivilstandsamt des jeweiligen Heimatsortes. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden jeweils Doppel hergestellt. Die Originale werden bei den Zivilstandsämtern aufbewahrt.

 

Zeitraum
A-Register von 1876 – 1953
B-Register von 1876 – 1910

 

Aufbewahrung
Staatsarchiv

 

Benutzung

  • Staatsarchiv Lesesaal
  • Formular "Einsichtsbeschränkung"
  • Gemäss Eidg. Zivilstandsverordnung (ZStV; SR 211.112.2) gelten folgende Zivilstandsregister ab 1876 als Archivgut:
    a. Geburtsregister vor dem 1. Januar 1900;
    b. Eheregister vor dem 1. Januar 1930;
    c. Todesregister vor dem 1. Januar 1960.

Damit unterstehen sie dem kant. Archivgesetz (BGS 152.4) und sind mit der 100-jährigen Schutzfrist belegt, also innerhalb der Schutzfrist gesuchspflichtig.

Zusätzliche personengeschichtliche Quellen
Bürgerbuch (Edition), Wanderbücher, Reisepässe, Heimatscheine, Volkszählungen

 

Zeitraum
15. Jh. - 20. Jh.

 

Aufbewahrung
Staatsarchiv

 

Benutzung

  • Staatsarchiv Lesesaal: zum Teil Mikrofilme
  • Frei zugänglich