Der Bundesrat hat per 01.01.2024 das Inkrafttreten der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) beschlossen. Betroffen sind grundsätzlich multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als EUR 750 Mio.