Anhörung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren
4. Art. 58 Abs. 1 RTVV sei wie folgt zu ändern: Die Erhebungsstelle erhebt die Haushaltabgabe für eine Abgabeperiode von jeweils einem Monat. (...)
5. Art. 58 Abs. 2 RTVV sei wie folgt zu ändern: Jede abgabepflichtige Person kann für den Haushalt, dem sie angehört, Dreimonatsrechnungen oder Jahresrechnungen verlangen.
6. Art. 60 Abs. 1 Bst. a RTVV sei wie folgt zu ändern: für Dreimonatsrechnungen und Jahresrechnungen kann die Erhebungsstelle 2 bis 5 Prozent Skonto gewähren.
7. Art. 60 Abs. 1 Bst. b RTVV sei wie folgt zu ändern: ab der zweiten Mahnung jeweils (...)
Begründungen siehe Downloads.