Bundesgesetz über das Schuldner-​ und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über das Schuldner-​ und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis 31. März 2015 eingeladen.
Zu den geplanten Änderungen stellen wir folgende Anträge:
1. Den eidgenössischen Räten sei eine Vorlage zu übermitteln, welche auf den Grundzügen der Vernehmlassungsvorlage aufbaut und insbesondere beinhaltet:
a) den vorgeschlagenen grundsätzlichen Wechsel vom Schuldner-​ zum Zahlstellenprinzip,
b) die Beibehaltung des Schuldnerprinzips bei den inländischen Beteiligungsrechten und den Lotteriegewinnen und
c) die Einführung einer freiwilligen Meldeoption.
2. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrats sei auf eine Erfassung der Marchzinsen mit der Einkommens-​ und Verrechnungssteuer zu verzichten.
3. Für das Inkrafttreten der Vorlage sei eine Regelung vorzuschlagen, welche das Inkrafttreten aufschiebt, bis der in einer anderen Gesetzesvorlage vorgeschlagene automatische Informationsaustausch (AIA) tatsächlich greift und aus dem Ausland eintreffende Meldungen für Veranlagungszwecke verwendet werden können.
Begründung siehe Downloads.

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