Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 30. April 2015 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis 19. August 2015 eingeladen.
Zum geplanten Bundesbeschluss stellen wir folgende Anträge:
1. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Bundesbeschluss sei den eidgenössischen Räten unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anträge zur Genehmigung zu übermitteln.
2. Für die Weiterleitung der AIA-​Daten an die kantonalen Steuerbehörden sei bei den natürlichen Personen die geltende AHV-​Nummer zu verwenden. Falls für die landesinterne Weiterleitung nicht auf diesen gemeinsamen Schlüssel abgestellt werden soll, wird die volle Kostenübernahme für sämtliche Informatik-​ und Betriebskosten in den Kantonen (inklusive zusätzlichem Personalbedarf) durch den Bund verlangt.
3. Die AIA-​Daten seien vom Bund zentral aufzubereiten und in einem von den kantonalen EDV-​Systemen verwendeten Dateiformat zusammen mit den in Schweizer Franken umgerechneten Beträgen weiterzuleiten.
4. Die Verwertbarkeit der vom Ausland gelieferten Informationen für Steuerauskünfte an Drittbehörden sei sicherzustellen.
5. In das Abkommen zwischen der Schweiz und Australien sei die Bezeichnung der einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen aufzunehmen.

Begründung siehe Downloads.

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