Konsultation zum Entwurf des Berichts über die Luftfahrtpolitik des Bundesrats

Sehr geehrter Direktor Müller

Mit Schreiben vom 19. August 2015 haben Sie uns zum Entwurf des Berichts über die Luftfahrtpolitik des Bundes zur Stellungnahme eingeladen. Wir äussern uns zum Bericht des Bundesrats wie folgt:
Zu Ziff. 2.1 Umsetzung LUPO2004
Gemäss Entwurf sollen die Landesflughäfen künftig einen eigenen Konzessionstyp erhalten. Diese Forderung scheint sinnvoll, darf aber nicht dazu führen, dass der Einfluss der jeweiligen Standortkantone, die die wesentlichen Nachteile des Flugbetriebs zu verkraften haben, abnimmt.
Zu Ziff. 3.5 Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Umwelt
Aus unserer Sicht werden die Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Bereiche Lärm, Klimaeinwirkungen sowie Luftschadstoffbelastung im vorliegenden Bericht vollständig und korrekt dargestellt. Wir stellen fest, dass bei der Gewichtung der Prioritäten von der bisherigen Gleichwertigkeit von Sicherheit, Kapazität und Lärm/Immissionen für die Bevölkerung abgerückt werden soll, indem Sicherheit und Kapazität höher gewichtet werden. Diese neue Art der Prioritätenordnung erscheint uns zumindest diskutabel.
Zu Ziff. 3.6 Raumplanung und Koordination der Verkehrsträger
Wir begrüssen das Ziel des Bundes, weiterhin eine frühzeitige und umfassende Koordination bei Planung, Bau und Betrieb der Luftfahrtinfrastruktur zu verfolgen. Dies ist aus unserer Sicht bei der bevorstehenden Festlegung der im öffentlichen Interesse liegenden Anlagen gemäss Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) besonders wichtig. In diesem Kontext hinterfragen wir die Aussage in Kapitel 4.2.1, wonach der Bundesrat inskünftig prüfen soll, ob richtungsweisende Entscheide zu den Landesflughäfen neu durch die Bundesversammlung mittels referendumsfähigen Beschlüssen gefällt werden sollen. Eine solche Änderung würden wir als fehlen-​
des Vertrauen sowohl in den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt als auch in die Arbeit der Standortkantone auffassen. Zudem ist das Zielobjektblatt inhaltlich weiter aufzuwerten, um die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Zürich als interkontinentale Drehscheibe mit Hub-​Funktion angesichts der zunehmenden Konkurrenz durch aussereuropäische Drehkreuze zu erhalten.
Zu Ziff. 4.1.5 Geschäftsreiseverkehr
Die Umnutzung des Flugplatzes Dübendorf bewerten wir eher als kritisch, sofern durch diese Umnutzung das An- und Abflug-​Regime des Flughafens erneut an Komplexität zunehmen würde. Diese Absicht irritiert insbesondere auch vor dem Hintergrund der anstehenden Anpassung des Ostkonzepts, das mit einer Reduktion der Komplexität die Sicherheit des Flughafens Zürich erhöhen sollte.
Zu Ziff. 4.7 Luftfracht
Wir sprechen uns gegen die Aufnahme des Luftfrachtersatzverkehrs in den Ausnahmekatalog des Nacht-​ und Wochenendfahrverbots kritisch aus. Damit würde der Ausnahmekatalog des Nacht-​ und Wochenendfahrverbots erweitert. Das zu transportierende Frachtvolumen darf nicht vernachlässigt werden, denn gemäss Bericht würde es einen Drittel der Luftfracht ausmachen. Hinzu kommt, dass mit dem Transport per Lastwagen oder Bahn keine Frachtflüge ersetzt würden, da gemäss Bericht die Luftfracht fast ausschliesslich als Beiladefracht der Passagierflugzeuge zur Rentabilitätssteigerung transportiert wird. Diese Massnahme würde vielmehr die Kostendeckung der Passagierflüge reduzieren.
Freundliche Grüsse

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