Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU)
Der Regierungsrat schickt den Entwurf des Gesetzes über die Nutzung des Untergrunds (GNU) inklusive des Berichts in die öffentliche Vernehmlassung. Die Einwohnergemeinden, Korporationsgemeinden und die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien und Gruppierungen sind eingeladen sich zum Gesetzesentwurf zu äussern. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende Oktober 2015.