Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-​Leistungsverordnung (KLV): Preisfestsetzung von Arzneimitteln nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 14.12.2015 und Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 7. Juli 2016 haben Sie uns eingeladen, bis zum 6. Oktober 2016 zur oben genannten Vernehmlassungsvorlage Stellung zu nehmen. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens und äussern uns gerne wie folgt.
Wir begrüssen die Stossrichtung der Verordnungsänderungen. Die vom Bundesgericht in seinem Entscheid vom Dezember 2015 geforderte, erneut alle drei Jahre durchzuführende Überprüfung der Aufnahmebedingungen für Arzneimittel nach den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit wird in den vorgelegten Änderungen der KVV und KLV berücksichtigt und ist aus Sicht des Kantons Zug zu begrüssen.

Anträge und Begründungen siehe Downloads.

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