Finanzausgleich 2017 zwischen Bund und Kantonen: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Grundlagen für den Ressourcen-​, Lasten-​ und Härteausgleich 2017, zu der Sie uns mit Brief vom 21. Juni 2017 eingeladen haben.
Anträge:
1.  Wir lehnen den Bericht mit den darin gerechneten Zahlen ab und weisen ihn zurück.
2.  Wir fordern mit Nachdruck dazu auf, das Gesamtpaket der politischen Arbeitsgruppe der KdK mitzutragen, um die dringend nötigen Verbesserungen des NFA umzusetzen.
3.  Die Gewinne der juristischen Personen sind bereits im 2017 gemäss ihrer effektiven steuerlichen Ausschöpfung im Ressourcenpotenzial zu berücksichtigen:
     FiLaV Art. 19, Berechnungen Anhang 6, sei wie folgt anzupassen:
     «Die Gewinne der juristischen Personen werden mit einem Faktor von 0,7 in der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage gewichtet.»

Begründung siehe Downloads.

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