Verordnung zum VideoG, Videoüberwachungsverordnung, VideoV
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, den Entwurf der Verordnung zum Videoüberwachungsgesetz, die Videoüberwachungsverordnung (VideoV), in die Vernehmlassung zu schicken. Die Einwohnergemeinden, die Datenschutzstelle und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 15. April 2016 zu den neuen Ausführungsbestimmungen Stellung zu nehmen.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00